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§1 Allgemeines
Die Yuuki Management Consulting GmbH (im Folgenden „Yuuki“), erbringt für Ihre Kunden vielfältige Beratungs- und andere Leistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (im Folgenden „Leistungen“).
Allen Leistungen im Rahmen unserer Werk- und Dienstleistungen liegen diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werk- und Dienstleistungen" (im Folgenden „AGB“) der zugrunde.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Yuuki schriftlich bestätigt wurden.
Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs.
Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Yuuki.
Die AGBs von Yuuki gelten auch dann, wenn Yuuki in Kenntnis entgegenstehender abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos durchführt.
§2 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag über die Erbringung von Leistungen durch Yuuki kommt ausschließlich schriftlich zustande.
Yuuki hält sich an Ihre Angebote für zwei (2) Wochen ab dem auf dem Angebotsschreiben angegebenen Datum gebunden.
Angebote von Kunden können von Yuuki innerhalb von zwei (2) Wochen ab dem auf dem Angebotsschreiben des Kunden angegebenen Datum angenommen werden.
§3 Rangfolge
Die einzelnen Regelungswerke stehen in folgender Rangfolge:
a) vertragliche Vereinbarungen zwischen Yuuki und dem Kunden,
b) Leistungsbeschreibung von Yuuki,
c) AGB von Yuuki.
Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen oder Unklarheiten stets Vorrang vor den nachfolgend genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt.
§4 Leistungsumfang
Die Leistungspflicht von Yuuki beschränkt sich auf den Einsatz des nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages von einem entsprechend spezialisierten Unternehmen zu erwartenden Know-hows.
§5 Leistungserbringung
Yuuki-Mitarbeiter arbeiten in der Regel 40 Stunden pro Woche. Sofern die Arbeit ganz oder teilweise nicht bei Yuuki erbracht wird, stellt der Kunde sicher, dass die Yuuki-Mitarbeiter 40 Stunden pro Woche arbeiten können, d.h., er gewährt Zutritt zu den Räumen und der relevanten Ausrüstung. Soweit dies nicht erfolgt, hat der Kunde gleichwohl die vollen 40 Stunden pro Woche und Mitarbeiter zu vergüten, sofern Yuuki zur Leistung bereit und imstande ist.
Sofern auf den Wunsch des Kunden hin Yuuki den Mitarbeiter anweist, Überstunden zu leisten, wird eine entsprechende Vergütung nach dem im folgenden abgebildeten Plan zusätzlich zu dem vereinbarten Tarif gezahlt.
Tag | Uhrzeit | Zuschlag |
Montag – Freitag | 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr | 25% |
Samstag | 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr | 50% |
Sonntag | 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr | 100% |
Eine Verpflichtung von Yuuki zur Leistungserbringung besteht lediglich innerhalb der gesetzlichen, insbesondere arbeitsrechtlich zulässigen Grenzen.
§6 Leistungs- bzw. Lieferzeit
Soweit in der vertraglichen Vereinbarung oder im Rahmen ihrer Ausführung Daten für das Erbringen bzw. Übergeben von Leistungen von Yuuki genannt werden, handelt es sich um unverbindliche Zieltermine, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Soweit sich die Grundlagen für deren Berechnung ändern, ist Yuuki berechtigt, eine angemessene Anpassung zu verlangen. Dies gilt auch, sofern der Kunde Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß erbringt.
Der Beginn einer von Yuuki angegebenen Leistungs- bzw. Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Die Einhaltung von Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen von Yuuki setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Yuuki berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§7 Preise- Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Leistungen von Yuuki ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung der Parteien.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den vereinbarten Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Die vereinbarten Preise verstehen sich stets exklusive Reise- und Unterbringungskosten sowie Spesen. Diese sind von dem Kunden zusätzlich zu zahlen.
Die vereinbarten Preise enthalten ebenfalls nicht etwaige von regionalen, nationalen oder internationalen Behörden erhobene Gebühren. Diese Gebühren rechnet Yuuki zusätzlich ab.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Soweit im Rahmen von Yuuki zu erbringender Leistungen eine Entscheidung bzw. Mitwirkung des Kunden oder seiner für ihn tätigen Personen erforderlich ist und Yuuki durch eine Verzögerung dieser Entscheidung bzw. Mitwirkung gehindert ist, weiter zu arbeiten, wird die anfallende Wartezeit dem Kunden als Arbeitszeit berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Soweit nicht anders vereinbart, wird Yuuki monatlich auf der Basis eines entsprechenden Leistungszeitnachweises (auf Stunden-Basis) Rechnung stellen. Die Rechnung ist sofort fällig und vom Kunden innerhalb von zwei (2) Wochen nach dem Datum der Rechnungsstellung zu begleichen. Soweit er dies nicht tut, befindet er sich ohne weiteres in Verzug.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Yuuki berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.
Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche aufgrund Zahlungsverzuges, z.B. aufgrund einer höheren Zinsbelastung oder entstandener angemessener Rechtsverfolgungskosten, bleibt vorbehalten.
Yuuki ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die zu erbringenden Leistungen und die zu erhebenden Entgelte zu ändern. Yuuki bietet in diesem Fall dem Kunden geänderte Bedingungen bzw. Leistungen oder Entgelte an; dabei weist Yuuki den Kunden ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail auf das Recht hin, der Geltung der geänderten Bedingungen, Leistungen oder Entgelte innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich zu widersprechen. Falls der Kunde nicht fristgerecht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen, Leistungen und/oder Entgelten fortgesetzt.
§8 Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag wird grundsätzlich für die bei Vertragsschluss vereinbarte Laufzeit geschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Laufzeit geschlossen, ist jede der Parteien berechtigt, die Vereinbarung unter Beachtung einer dreimonatigen Frist zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sofern keine Laufzeit vereinbart wird, findet § 649 BGB Anwendung, sofern Yuuki werkvertragliche Leistungen erbringt.
Das Recht der Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund ist für Yuuki insbesondere gegeben:
Im Falle einer Kündigung gemäß werden alle Forderungen von Yuuki mit sofortiger Wirkung fällig.
§9 Pflichten des Kunden und Übergabe bzw. Abnahme von Leistungen
Die Pflichten des Kunden ergeben sich in erster Linie aus der vertraglichen Vereinbarung der Parteien. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
Der Kunde wird Yuuki rechtzeitig und vollständig mit allen nützlichen und notwendigen Daten und Informationen ausstatten, die für eine Erfüllung der Pflichten aus der vertraglichen Vereinbarung erforderlich oder sinnvoll sind und mit Yuuki insoweit kooperieren, als insofern des Kunden Mitarbeit vernünftigerweise erwartet werden kann. Der Kunde informiert Yuuki über organisatorische oder personelle sowie fachliche Entwicklungen und/oder Veränderungen, die für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung von Interesse sind.
Sofern die Parteien vereinbaren, dass die Arbeit teilweise oder ganz in anderen Räumen als denen von Yuuki ausgeführt werden soll, verpflichtet sich der Kunde dazu, für die Yuuki-Mitarbeiter adäquate Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und die Mitarbeiter mit der relevanten Ausrüstung auszustatten, die sie für die effektive Ausführung ihrer Arbeit benötigen.
Der Kunde stellt Yuuki von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich derjenigen der Mitarbeiter von Yuuki, die Schäden in Verbindung mit der Ausführung der vertraglichen Vereinbarung erleiden, welche durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden bzw. gefährliche Situationen in dem Unternehmen des Kunden verursacht wurden.
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Yuuki und Dritten dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten und sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Der Kunde stellt Yuuki insoweit von jeglicher Haftung einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung frei.
Soweit Yuuki für den Kunden Software erstellt oder Software oder andere Produkte übergibt, ist der Kunde verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung und die Anwendung dieser Software und/oder Produkte. Er ist zudem für die Wartung und ein angemessenes Systemmanagement verantwortlich, soweit nicht Yuuki diese Verpflichtungen in einer ausdrücklichen Vereinbarung übernommen hat. Für Software oder Produkte dritter Parteien gelten grundsätzlich die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Berechtigten.
Soweit Yuuki für den Kunden Software erstellt oder andere abnahmepflichtige Leistungen erbringt, hat der Kunde diese unverzüglich abzunehmen. Er darf die Abnahme nicht verweigern, wenn die Software oder Leistung nur unwesentliche Mängel aufweist.
Schulungs-, Beratungs-, Unterstützungs- und Serviceleistungen sind nicht abnahmefähig und -bedürftig.
Dokumente (insbesondere Konzepte, Spezifikationen und Präsentationen) werden dem Kunden zur Überprüfung auf ihre Vertragsgemäßheit übergeben. Der Kunde teilt Yuuki innerhalb von einer Frist von zehn Werktagen soweit notwendig Verbesserungsbedarf mit. Änderungen im Rahmen berechtigter Verbesserungsvorschläge wird Yuuki innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens zehn Werktage einarbeiten. Die entsprechend überarbeiteten Dokumente gelten sodann mit Übergabe als vertragsgemäß erstellt.
Bei kaufvertraglichen Leistungen obliegt dem Kunden eine unverzügliche Prüfungs- und Rügepflicht.
§10 Entwicklung von Individualsoftware
Yuuki stehen sämtliche Rechte an der für den Kunden erstellten Software sowie des an dem Kunden übergebenen Material (insbesondere Dokumentation) zu. Dies bezieht sich insbesondere – aber nicht nur – auf Urheber- und Erfinderrechte sowie gewerbliche Schutzrechte.
Yuuki übergibt die Software im Quellcode (source code) an den Kunden und räumt diesem mit vollständiger Zahlung an der Software und der Dokumentation ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Soweit Yuuki Software anderer Hersteller in die für den Kunden erstellte Software integrieren will, erwirbt Yuuki zuvor im Namen und auf Rechnung des Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte an der fremden Software und informiert den Kunden hierüber. Eine weitergehende Verantwortlichkeit von Yuuki bezüglich der Rechte an dieser fremden Software besteht nicht.
Soweit ein Dritter bzgl. eigener Rechte an der von Yuuki für den Kunden entwickelten Software oder dem vertragsgemäß übergebenen Material Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend macht, stellt Yuuki den Kunden von diesen Ansprüchen frei, vorausgesetzt, der Kunde informiert Yuuki unverzüglich und umfassend über die geltend gemachten Ansprüche, den Anspruchsteller und sonstige wesentliche Umstände und tritt alle ihm zustehenden Rechte für die Rechtsverteidigung an Yuuki ab. Yuuki übernimmt in diesem Fall die Entscheidung, ob unter zumutbarer Wahrung berechtigter Interessen des Kunden eine Verteidigung gegen diese Ansprüche stattfinden soll.
Sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass ein von Yuuki an den Kunden übergebenes Produkt Rechte Dritter verletzt, so wird Yuuki nach eigener Wahl dieses Produkt unter Rückerstattung des Kaufpreises nach Abzug eines angemessenen Anteils für die durch den Kunden erfolgte Nutzung zurücknehmen oder auf andere Weise dafür sorgen, dass der Kunde weiterhin uneingeschränkt im Rahmen des Zweckes der vertraglichen Vereinbarung die Nutzung des Produktes fortsetzen kann. Gleiches gilt, wenn Yuuki auf eine rechtliche Auseinandersetzung verzichtet und sich anderweitig mit dem Anspruchsteller einigt.
§11 Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungsgegenstände, die Yuuki im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung an den Kunden übergibt, verbleiben solange im Eigentum von Yuuki, bis der Kunde sämtliche ihm nach der vertraglichen Vereinbarung obliegende Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, erfüllt.
§12 Wartung der Software
Im Falle des Abschlusses eines gesonderten Wartungsvertrages zwischen Yuuki und dem Kunden, wird Yuuki die Wartung der Software gemäß diesem Wartungsvertrag durchführen.
Ohne den Abschluss eines gesonderten Wartungsvertrages ist Yuuki außerhalb der Gewährleistung im Sinne des § 13 nicht zur Wartung der von ihr erstellten oder verkauften Software verpflichtet. Sofern die Parteien keinen Wartungsvertrag bezüglich der Yuuki-Software zum Zeitpunkt der Übergabe der Software geschlossen haben, ist Yuuki nicht verpflichtet, einen solchen Wartungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen.
§13 Gewährleistung
Yuuki gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass die von ihr erbrachten Leistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Vertragszweck aufheben oder mindern.
Yuuki sichert bei dem Testen von Software nicht zu, sämtliche möglicherweise vorhandenen Fehler einer getesteten Software zu erkennen.
Im Falle der Erbringung von Beratungsleistungen hat der Kunde Yuuki eine angemessene Zeit zur Nachbesserung und Überarbeitung ihrer Ergebnisse für den Fall zu gewähren, dass Yuuki bestimmte Aspekte nicht berücksichtigt hat, deren Berücksichtigung nach verständiger Würdigung üblicherweise im Rahmen der zur Erbringung der Leistung unerlässlich ist.
Allein die Nichteinhaltung eines Zieldatums oder eines Übergabetermins im Sinne des §6 durch Yuuki setzt Yuuki nicht in Verzug, soweit Yuuki die Verspätung nicht verschuldet hat. Yuuki schließt insbesondere jegliche Haftung für solche Verspätungen aus, die der Kunde zu vertreten hat.
Im Rahmen der Entwicklung von Software sind sich die Parteien einig, dass Software grundsätzlich, und somit auch die von Yuuki entwickelte, nicht fehlerfrei sein kann und ist. Dies vorausgeschickt, gilt für das Vertragsverhältnis der Parteien: Die Software hat einen Fehler, wenn die Hauptfunktionen der schriftlich vereinbarten Funktionalität nicht im Wesentlichen gegeben sind. Yuuki wird die Software mit gebotener Sorgfalt entwickeln und dabei das Auftreten von Fehlern nach bestem Wissen vermeiden. Soweit keine anderweitige Vereinbarung vorliegt, ist Yuuki im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Fehler in der Software nach bestem Wissen unverzüglich nach Fertigstellung zu beheben; sofern ein Abnahmetest vereinbart worden ist, unverzüglich nach Abnahme. Gelingt Yuuki die Behebung des Fehlers in angemessener Zeit nicht, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Soweit sich der Fehler nur auf einen Teil der entwickelten Software bezieht und der Kunde die anderen Teile auch ohne den fehlerhaften sinnvoll nutzen kann, hat er nur Anspruch auf Gewährleistung in Bezug auf den fehlerhaften Teil.
Die Verpflichtung zur Gewährleistung von Yuuki beträgt 12 Monate gerechnet ab Gefahrübergang. Längere gesetzliche Verjährungsfristen für Haftungs- und Garantieansprüche bleiben unberührt.
Eine Beauftragung von Drittfirmen welche ohne Rücksprache Änderungen an Produkten durchführen und/oder der Zugriff und/oder die Veränderung von erbrachten Leistungen führt zu einem sofortigen Erlöschen jeglicher Garantie-, Gewährleistungs- und/oder Servicedienstleistung.
§14 Haftung
Für Personenschäden sowie bei Übernahme einer Garantie haftet Yuuki unbeschränkt.
Für sonstige Schäden haftet Yuuki nur, wenn der Schaden von Yuuki, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Yuuki haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) oder der Verletzung einer vereinbarten Beschaffenheit, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung von Yuuki, insbesondere für indirekte und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen etc., ist ausgeschlossen.
Soweit Yuuki Software für den Kunden erstellt, haftet Yuuki dann nicht für deren Funktionsfähigkeit, wenn und soweit diese im Quellcode (source code) übergeben worden ist und der Kunde oder ein Dritter Änderungen an der Software vorgenommen hat. Yuuki ist nicht zur Gewährleistung für Fehler verpflichtet, die auf solche Änderungen zurückgehen. Soweit ein Wartungsvertrag besteht, ist der Kunde verpflichtet, Yuuki von an der Software vorgenommenen Änderungen, auch wenn diese durch Dritte geschehen, unverzüglich zu unterrichten. Die Unterrichtung soll schriftlich erfolgen.
Yuuki haftet aus diesem Vertragsverhältnis nicht gegenüber Dritten, soweit Yuuki eine solche Haftung nicht ausdrücklich übernommen haben sollte.
Yuuki haftet aus diesem Vertragsverhältnis nicht für Leistungen, die Dritte – beispielsweise weitere Software-Beratungsunternehmen – auf der Grundlage eines eigenen Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erbringen.
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Erbringung der letzten Dienstleistung bzw., sofern eine solche stattfand oder vereinbart war, ab Abnahme.
Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, für das arglistige Verschweigen von Fehlern und für die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie aufgrund eventueller anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§15 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Yuuki die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen - hat Yuuki Verzögerungen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen Yuuki, die Lieferung bzw. Leistung während der Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, nicht zu erbringen.
Sofern ein Fall höherer Gewalt länger als 90 Tage anhält, bzw. sofern feststeht, dass die weitere Ausführung unmöglich ist, sind die Parteien berechtigt, die Vereinbarung schriftlich aufzulösen, ohne dass die jeweils andere Partei Schadensersatzansprüche deswegen geltend machen kann. Die Pflicht des Kunden, die bereits geleisteten Arbeiten anteilig zu bezahlen, bleibt unberührt.
§16 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Ansprüche von Yuuki kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus ein und demselben Vertragsverhältnis zu.
§17 Abwerbung von Mitarbeitern
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, bei der jeweils anderen Partei beschäftigte Arbeitnehmer oder anderweitig beschäftigte Personen während der Laufzeit der Vereinbarung und innerhalb eines Jahres nach deren Beendigung nicht zu beschäftigen, ihnen keine Arbeitsverträge anzubieten oder die genannten Personen in anderer Weise abzuwerben.
§18 Geheimhaltungspflicht
Die Parteien verpflichten sich, Know-how, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige Kenntnisse, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erworben haben, nicht Dritten gegenüber preiszugeben oder an Dritte weiterzugeben, sie insbesondere nicht zur Grundlage anderer Verträge zu machen. Die Parteien haben die für sie tätigen Personen entsprechend zu verpflichten. Dies gilt nicht, wenn die jeweils andere Partei zuvor ihre schriftliche Zustimmung zur Weitergabe gibt, die Informationen öffentlich bekannt sind oder nachträglich ohne Verstoß der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt werden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages für drei Jahre bestehen.
Soweit Yuuki vom Kunden Material zur Verfügung gestellt bekommen hat, wird sie dieses unmittelbar nach Abschluss zurückgeben oder vernichten, soweit der Kunde dies fordert. Yuuki bleibt jedoch vorbehalten, Material, das zur Dokumentation unter Einschluss der Überprüfung der Geltendmachung von eigenen Rechten oder der Abwehr fremder Rechte dienlich ist, unter Wahrung bestehender Vertraulichkeitsverpflichtungen aufzubewahren.
Der Kunde gestattet Yuuki, seinen Namen für Werbezwecke in angemessener Form zu verwenden.
§19 Datenschutz – Einsichtnahme
Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Yuuki seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
Yuuki darf personenbezogene Daten des Kunden insbesondere erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über die Leistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten).
Der Kunde willigt darin ein, dass Bestandsdaten durch Yuuki erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist.
§20 Sonstige Bestimmungen
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Yuuki abtreten.
Alle bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien sind schriftlich niederzulegen.
Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen der Parteien sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Soweit kein Fall gesetzlich bestimmter Schriftform vorliegt und sofern keine ausdrückliche abweichende schriftliche Vereinbarung der Parteien getroffen wurde, genügt ein Telefax der Schriftform, nicht aber eine E-Mail ohne digitale Signatur.
Sollte eine Bestimmung des jeweiligen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke bestehen oder auftreten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall eine rechtliche wirksame Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen oder lückenhaften Klausel möglichst nahe kommt.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung der Hauptsitz von Yuuki.
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Hauptsitz von Yuuki.
AGBs Stand 2017.06a
§1 Allgemeines
Die Yuuki Management Consulting GmbH (im Folgenden „Yuuki“), erbringt für Ihre Kunden vielfältige Beratungs- und andere Leistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (im Folgenden „Leistungen“).
Allen Leistungen im Rahmen unserer Werk- und Dienstleistungen liegen diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werk- und Dienstleistungen" (im Folgenden „AGB“) der zugrunde.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Yuuki schriftlich bestätigt wurden.
Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs.
Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Yuuki.
Die AGBs von Yuuki gelten auch dann, wenn Yuuki in Kenntnis entgegenstehender abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos durchführt.
§2 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag über die Erbringung von Leistungen durch Yuuki kommt ausschließlich schriftlich zustande.
Yuuki hält sich an Ihre Angebote für zwei (2) Wochen ab dem auf dem Angebotsschreiben angegebenen Datum gebunden.
Angebote von Kunden können von Yuuki innerhalb von zwei (2) Wochen ab dem auf dem Angebotsschreiben des Kunden angegebenen Datum angenommen werden.
§3 Rangfolge
Die einzelnen Regelungswerke stehen in folgender Rangfolge:
a) vertragliche Vereinbarungen zwischen Yuuki und dem Kunden,
b) Leistungsbeschreibung von Yuuki,
c) AGB von Yuuki.
Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen oder Unklarheiten stets Vorrang vor den nachfolgend genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt.
§4 Leistungsumfang
Die Leistungspflicht von Yuuki beschränkt sich auf den Einsatz des nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages von einem entsprechend spezialisierten Unternehmen zu erwartenden Know-hows.
§5 Leistungserbringung
Yuuki-Mitarbeiter arbeiten in der Regel 40 Stunden pro Woche. Sofern die Arbeit ganz oder teilweise nicht bei Yuuki erbracht wird, stellt der Kunde sicher, dass die Yuuki-Mitarbeiter 40 Stunden pro Woche arbeiten können, d.h., er gewährt Zutritt zu den Räumen und der relevanten Ausrüstung. Soweit dies nicht erfolgt, hat der Kunde gleichwohl die vollen 40 Stunden pro Woche und Mitarbeiter zu vergüten, sofern Yuuki zur Leistung bereit und imstande ist.
Sofern auf den Wunsch des Kunden hin Yuuki den Mitarbeiter anweist, Überstunden zu leisten, wird eine entsprechende Vergütung nach dem im folgenden abgebildeten Plan zusätzlich zu dem vereinbarten Tarif gezahlt.
Tag | Uhrzeit | Zuschlag |
Montag – Freitag | 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr | 25% |
Samstag | 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr | 50% |
Sonntag | 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr | 100% |
Eine Verpflichtung von Yuuki zur Leistungserbringung besteht lediglich innerhalb der gesetzlichen, insbesondere arbeitsrechtlich zulässigen Grenzen.
§6 Leistungs- bzw. Lieferzeit
Soweit in der vertraglichen Vereinbarung oder im Rahmen ihrer Ausführung Daten für das Erbringen bzw. Übergeben von Leistungen von Yuuki genannt werden, handelt es sich um unverbindliche Zieltermine, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Soweit sich die Grundlagen für deren Berechnung ändern, ist Yuuki berechtigt, eine angemessene Anpassung zu verlangen. Dies gilt auch, sofern der Kunde Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß erbringt.
Der Beginn einer von Yuuki angegebenen Leistungs- bzw. Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Die Einhaltung von Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen von Yuuki setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Yuuki berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§7 Preise- Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Leistungen von Yuuki ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung der Parteien.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den vereinbarten Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Die vereinbarten Preise verstehen sich stets exklusive Reise- und Unterbringungskosten sowie Spesen. Diese sind von dem Kunden zusätzlich zu zahlen.
Die vereinbarten Preise enthalten ebenfalls nicht etwaige von regionalen, nationalen oder internationalen Behörden erhobene Gebühren. Diese Gebühren rechnet Yuuki zusätzlich ab.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Soweit im Rahmen von Yuuki zu erbringender Leistungen eine Entscheidung bzw. Mitwirkung des Kunden oder seiner für ihn tätigen Personen erforderlich ist und Yuuki durch eine Verzögerung dieser Entscheidung bzw. Mitwirkung gehindert ist, weiter zu arbeiten, wird die anfallende Wartezeit dem Kunden als Arbeitszeit berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Soweit nicht anders vereinbart, wird Yuuki monatlich auf der Basis eines entsprechenden Leistungszeitnachweises (auf Stunden-Basis) Rechnung stellen. Die Rechnung ist sofort fällig und vom Kunden innerhalb von zwei (2) Wochen nach dem Datum der Rechnungsstellung zu begleichen. Soweit er dies nicht tut, befindet er sich ohne weiteres in Verzug.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Yuuki berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.
Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche aufgrund Zahlungsverzuges, z.B. aufgrund einer höheren Zinsbelastung oder entstandener angemessener Rechtsverfolgungskosten, bleibt vorbehalten.
Yuuki ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die zu erbringenden Leistungen und die zu erhebenden Entgelte zu ändern. Yuuki bietet in diesem Fall dem Kunden geänderte Bedingungen bzw. Leistungen oder Entgelte an; dabei weist Yuuki den Kunden ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail auf das Recht hin, der Geltung der geänderten Bedingungen, Leistungen oder Entgelte innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich zu widersprechen. Falls der Kunde nicht fristgerecht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen, Leistungen und/oder Entgelten fortgesetzt.
§8 Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag wird grundsätzlich für die bei Vertragsschluss vereinbarte Laufzeit geschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Laufzeit geschlossen, ist jede der Parteien berechtigt, die Vereinbarung unter Beachtung einer dreimonatigen Frist zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sofern keine Laufzeit vereinbart wird, findet § 649 BGB Anwendung, sofern Yuuki werkvertragliche Leistungen erbringt.
Das Recht der Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund ist für Yuuki insbesondere gegeben:
Im Falle einer Kündigung gemäß werden alle Forderungen von Yuuki mit sofortiger Wirkung fällig.
§9 Pflichten des Kunden und Übergabe bzw. Abnahme von Leistungen
Die Pflichten des Kunden ergeben sich in erster Linie aus der vertraglichen Vereinbarung der Parteien. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
Der Kunde wird Yuuki rechtzeitig und vollständig mit allen nützlichen und notwendigen Daten und Informationen ausstatten, die für eine Erfüllung der Pflichten aus der vertraglichen Vereinbarung erforderlich oder sinnvoll sind und mit Yuuki insoweit kooperieren, als insofern des Kunden Mitarbeit vernünftigerweise erwartet werden kann. Der Kunde informiert Yuuki über organisatorische oder personelle sowie fachliche Entwicklungen und/oder Veränderungen, die für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung von Interesse sind.
Sofern die Parteien vereinbaren, dass die Arbeit teilweise oder ganz in anderen Räumen als denen von Yuuki ausgeführt werden soll, verpflichtet sich der Kunde dazu, für die Yuuki-Mitarbeiter adäquate Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und die Mitarbeiter mit der relevanten Ausrüstung auszustatten, die sie für die effektive Ausführung ihrer Arbeit benötigen.
Der Kunde stellt Yuuki von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich derjenigen der Mitarbeiter von Yuuki, die Schäden in Verbindung mit der Ausführung der vertraglichen Vereinbarung erleiden, welche durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden bzw. gefährliche Situationen in dem Unternehmen des Kunden verursacht wurden.
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Yuuki und Dritten dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten und sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Der Kunde stellt Yuuki insoweit von jeglicher Haftung einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung frei.
Soweit Yuuki für den Kunden Software erstellt oder Software oder andere Produkte übergibt, ist der Kunde verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung und die Anwendung dieser Software und/oder Produkte. Er ist zudem für die Wartung und ein angemessenes Systemmanagement verantwortlich, soweit nicht Yuuki diese Verpflichtungen in einer ausdrücklichen Vereinbarung übernommen hat. Für Software oder Produkte dritter Parteien gelten grundsätzlich die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Berechtigten.
Soweit Yuuki für den Kunden Software erstellt oder andere abnahmepflichtige Leistungen erbringt, hat der Kunde diese unverzüglich abzunehmen. Er darf die Abnahme nicht verweigern, wenn die Software oder Leistung nur unwesentliche Mängel aufweist.
Schulungs-, Beratungs-, Unterstützungs- und Serviceleistungen sind nicht abnahmefähig und -bedürftig.
Dokumente (insbesondere Konzepte, Spezifikationen und Präsentationen) werden dem Kunden zur Überprüfung auf ihre Vertragsgemäßheit übergeben. Der Kunde teilt Yuuki innerhalb von einer Frist von zehn Werktagen soweit notwendig Verbesserungsbedarf mit. Änderungen im Rahmen berechtigter Verbesserungsvorschläge wird Yuuki innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens zehn Werktage einarbeiten. Die entsprechend überarbeiteten Dokumente gelten sodann mit Übergabe als vertragsgemäß erstellt.
Bei kaufvertraglichen Leistungen obliegt dem Kunden eine unverzügliche Prüfungs- und Rügepflicht.
§10 Entwicklung von Individualsoftware
Yuuki stehen sämtliche Rechte an der für den Kunden erstellten Software sowie des an dem Kunden übergebenen Material (insbesondere Dokumentation) zu. Dies bezieht sich insbesondere – aber nicht nur – auf Urheber- und Erfinderrechte sowie gewerbliche Schutzrechte.
Yuuki übergibt die Software im Quellcode (source code) an den Kunden und räumt diesem mit vollständiger Zahlung an der Software und der Dokumentation ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Soweit Yuuki Software anderer Hersteller in die für den Kunden erstellte Software integrieren will, erwirbt Yuuki zuvor im Namen und auf Rechnung des Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte an der fremden Software und informiert den Kunden hierüber. Eine weitergehende Verantwortlichkeit von Yuuki bezüglich der Rechte an dieser fremden Software besteht nicht.
Soweit ein Dritter bzgl. eigener Rechte an der von Yuuki für den Kunden entwickelten Software oder dem vertragsgemäß übergebenen Material Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend macht, stellt Yuuki den Kunden von diesen Ansprüchen frei, vorausgesetzt, der Kunde informiert Yuuki unverzüglich und umfassend über die geltend gemachten Ansprüche, den Anspruchsteller und sonstige wesentliche Umstände und tritt alle ihm zustehenden Rechte für die Rechtsverteidigung an Yuuki ab. Yuuki übernimmt in diesem Fall die Entscheidung, ob unter zumutbarer Wahrung berechtigter Interessen des Kunden eine Verteidigung gegen diese Ansprüche stattfinden soll.
Sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass ein von Yuuki an den Kunden übergebenes Produkt Rechte Dritter verletzt, so wird Yuuki nach eigener Wahl dieses Produkt unter Rückerstattung des Kaufpreises nach Abzug eines angemessenen Anteils für die durch den Kunden erfolgte Nutzung zurücknehmen oder auf andere Weise dafür sorgen, dass der Kunde weiterhin uneingeschränkt im Rahmen des Zweckes der vertraglichen Vereinbarung die Nutzung des Produktes fortsetzen kann. Gleiches gilt, wenn Yuuki auf eine rechtliche Auseinandersetzung verzichtet und sich anderweitig mit dem Anspruchsteller einigt.
§11 Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungsgegenstände, die Yuuki im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung an den Kunden übergibt, verbleiben solange im Eigentum von Yuuki, bis der Kunde sämtliche ihm nach der vertraglichen Vereinbarung obliegende Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, erfüllt.
§12 Wartung der Software
Im Falle des Abschlusses eines gesonderten Wartungsvertrages zwischen Yuuki und dem Kunden, wird Yuuki die Wartung der Software gemäß diesem Wartungsvertrag durchführen.
Ohne den Abschluss eines gesonderten Wartungsvertrages ist Yuuki außerhalb der Gewährleistung im Sinne des § 13 nicht zur Wartung der von ihr erstellten oder verkauften Software verpflichtet. Sofern die Parteien keinen Wartungsvertrag bezüglich der Yuuki-Software zum Zeitpunkt der Übergabe der Software geschlossen haben, ist Yuuki nicht verpflichtet, einen solchen Wartungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen.
§13 Gewährleistung
Yuuki gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass die von ihr erbrachten Leistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Vertragszweck aufheben oder mindern.
Yuuki sichert bei dem Testen von Software nicht zu, sämtliche möglicherweise vorhandenen Fehler einer getesteten Software zu erkennen.
Im Falle der Erbringung von Beratungsleistungen hat der Kunde Yuuki eine angemessene Zeit zur Nachbesserung und Überarbeitung ihrer Ergebnisse für den Fall zu gewähren, dass Yuuki bestimmte Aspekte nicht berücksichtigt hat, deren Berücksichtigung nach verständiger Würdigung üblicherweise im Rahmen der zur Erbringung der Leistung unerlässlich ist.
Allein die Nichteinhaltung eines Zieldatums oder eines Übergabetermins im Sinne des §6 durch Yuuki setzt Yuuki nicht in Verzug, soweit Yuuki die Verspätung nicht verschuldet hat. Yuuki schließt insbesondere jegliche Haftung für solche Verspätungen aus, die der Kunde zu vertreten hat.
Im Rahmen der Entwicklung von Software sind sich die Parteien einig, dass Software grundsätzlich, und somit auch die von Yuuki entwickelte, nicht fehlerfrei sein kann und ist. Dies vorausgeschickt, gilt für das Vertragsverhältnis der Parteien: Die Software hat einen Fehler, wenn die Hauptfunktionen der schriftlich vereinbarten Funktionalität nicht im Wesentlichen gegeben sind. Yuuki wird die Software mit gebotener Sorgfalt entwickeln und dabei das Auftreten von Fehlern nach bestem Wissen vermeiden. Soweit keine anderweitige Vereinbarung vorliegt, ist Yuuki im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Fehler in der Software nach bestem Wissen unverzüglich nach Fertigstellung zu beheben; sofern ein Abnahmetest vereinbart worden ist, unverzüglich nach Abnahme. Gelingt Yuuki die Behebung des Fehlers in angemessener Zeit nicht, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Soweit sich der Fehler nur auf einen Teil der entwickelten Software bezieht und der Kunde die anderen Teile auch ohne den fehlerhaften sinnvoll nutzen kann, hat er nur Anspruch auf Gewährleistung in Bezug auf den fehlerhaften Teil.
Die Verpflichtung zur Gewährleistung von Yuuki beträgt 12 Monate gerechnet ab Gefahrübergang. Längere gesetzliche Verjährungsfristen für Haftungs- und Garantieansprüche bleiben unberührt.
Eine Beauftragung von Drittfirmen welche ohne Rücksprache Änderungen an Produkten durchführen und/oder der Zugriff und/oder die Veränderung von erbrachten Leistungen führt zu einem sofortigen Erlöschen jeglicher Garantie-, Gewährleistungs- und/oder Servicedienstleistung.
§14 Haftung
Für Personenschäden sowie bei Übernahme einer Garantie haftet Yuuki unbeschränkt.
Für sonstige Schäden haftet Yuuki nur, wenn der Schaden von Yuuki, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Yuuki haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) oder der Verletzung einer vereinbarten Beschaffenheit, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung von Yuuki, insbesondere für indirekte und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen etc., ist ausgeschlossen.
Soweit Yuuki Software für den Kunden erstellt, haftet Yuuki dann nicht für deren Funktionsfähigkeit, wenn und soweit diese im Quellcode (source code) übergeben worden ist und der Kunde oder ein Dritter Änderungen an der Software vorgenommen hat. Yuuki ist nicht zur Gewährleistung für Fehler verpflichtet, die auf solche Änderungen zurückgehen. Soweit ein Wartungsvertrag besteht, ist der Kunde verpflichtet, Yuuki von an der Software vorgenommenen Änderungen, auch wenn diese durch Dritte geschehen, unverzüglich zu unterrichten. Die Unterrichtung soll schriftlich erfolgen.
Yuuki haftet aus diesem Vertragsverhältnis nicht gegenüber Dritten, soweit Yuuki eine solche Haftung nicht ausdrücklich übernommen haben sollte.
Yuuki haftet aus diesem Vertragsverhältnis nicht für Leistungen, die Dritte – beispielsweise weitere Software-Beratungsunternehmen – auf der Grundlage eines eigenen Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erbringen.
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Erbringung der letzten Dienstleistung bzw., sofern eine solche stattfand oder vereinbart war, ab Abnahme.
Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, für das arglistige Verschweigen von Fehlern und für die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie aufgrund eventueller anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§15 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Yuuki die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen - hat Yuuki Verzögerungen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen Yuuki, die Lieferung bzw. Leistung während der Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, nicht zu erbringen.
Sofern ein Fall höherer Gewalt länger als 90 Tage anhält, bzw. sofern feststeht, dass die weitere Ausführung unmöglich ist, sind die Parteien berechtigt, die Vereinbarung schriftlich aufzulösen, ohne dass die jeweils andere Partei Schadensersatzansprüche deswegen geltend machen kann. Die Pflicht des Kunden, die bereits geleisteten Arbeiten anteilig zu bezahlen, bleibt unberührt.
§16 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Ansprüche von Yuuki kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus ein und demselben Vertragsverhältnis zu.
§17 Abwerbung von Mitarbeitern
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, bei der jeweils anderen Partei beschäftigte Arbeitnehmer oder anderweitig beschäftigte Personen während der Laufzeit der Vereinbarung und innerhalb eines Jahres nach deren Beendigung nicht zu beschäftigen, ihnen keine Arbeitsverträge anzubieten oder die genannten Personen in anderer Weise abzuwerben.
§18 Geheimhaltungspflicht
Die Parteien verpflichten sich, Know-how, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige Kenntnisse, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erworben haben, nicht Dritten gegenüber preiszugeben oder an Dritte weiterzugeben, sie insbesondere nicht zur Grundlage anderer Verträge zu machen. Die Parteien haben die für sie tätigen Personen entsprechend zu verpflichten. Dies gilt nicht, wenn die jeweils andere Partei zuvor ihre schriftliche Zustimmung zur Weitergabe gibt, die Informationen öffentlich bekannt sind oder nachträglich ohne Verstoß der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt werden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages für drei Jahre bestehen.
Soweit Yuuki vom Kunden Material zur Verfügung gestellt bekommen hat, wird sie dieses unmittelbar nach Abschluss zurückgeben oder vernichten, soweit der Kunde dies fordert. Yuuki bleibt jedoch vorbehalten, Material, das zur Dokumentation unter Einschluss der Überprüfung der Geltendmachung von eigenen Rechten oder der Abwehr fremder Rechte dienlich ist, unter Wahrung bestehender Vertraulichkeitsverpflichtungen aufzubewahren.
Der Kunde gestattet Yuuki, seinen Namen für Werbezwecke in angemessener Form zu verwenden.
§19 Datenschutz – Einsichtnahme
Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Yuuki seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
Yuuki darf personenbezogene Daten des Kunden insbesondere erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über die Leistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten).
Der Kunde willigt darin ein, dass Bestandsdaten durch Yuuki erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist.
§20 Sonstige Bestimmungen
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Yuuki abtreten.
Alle bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien sind schriftlich niederzulegen.
Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen der Parteien sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Soweit kein Fall gesetzlich bestimmter Schriftform vorliegt und sofern keine ausdrückliche abweichende schriftliche Vereinbarung der Parteien getroffen wurde, genügt ein Telefax der Schriftform, nicht aber eine E-Mail ohne digitale Signatur.
Sollte eine Bestimmung des jeweiligen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke bestehen oder auftreten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall eine rechtliche wirksame Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen oder lückenhaften Klausel möglichst nahe kommt.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung der Hauptsitz von Yuuki.
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Hauptsitz von Yuuki.
AGBs Stand 2017.06a
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WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
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Für die Kommunikation mit unseren Kunden setzen wir unter anderen Online-Konferenz-Tools ein. Die im Einzelnen von uns genutzten Tools sind unten aufgelistet. Wenn Sie mit uns per Video- oder Audiokonferenz via Internet kommunizieren, werden Ihre personenbezogenen Daten von uns und dem Anbieter des jeweiligen Konferenz-Tools erfasst und verarbeitet.
Die Konferenz-Tools erfassen dabei alle Daten, die Sie zur Nutzung der Tools bereitstellen/einsetzen (E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummer). Ferner verarbeiten die Konferenz-Tools die Dauer der Konferenz, Beginn und Ende (Zeit) der Teilnahme an der Konferenz, Anzahl der Teilnehmer und sonstige „Kontextinformationen“ im Zusammenhang mit dem Kommunikationsvorgang (Metadaten).
Des Weiteren verarbeitet der Anbieter des Tools alle technischen Daten, die zur Abwicklung der Online-Kommunikation erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere IP-Adressen, MAC-Adressen, Geräte-IDs, Gerätetyp, Betriebssystemtyp und -version, Client-Version, Kameratyp, Mikrofon oder Lautsprecher sowie die Art der Verbindung.
Sofern innerhalb des Tools Inhalte ausgetauscht, hochgeladen oder in sonstiger Weise bereitgestellt werden, werden diese ebenfalls auf den Servern der Tool-Anbieter gespeichert. Zu solchen Inhalten zählen insbesondere Cloud-Aufzeichnungen, Chat-/ Sofortnachrichten, Voicemails hochgeladene Fotos und Videos, Dateien, Whiteboards und andere Informationen, die während der Nutzung des Dienstes geteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht vollumfänglich Einfluss auf die Datenverarbeitungsvorgänge der verwendeten Tools haben. Unsere Möglichkeiten richten sich maßgeblich nach der Unternehmenspolitik des jeweiligen Anbieters. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung durch die Konferenztools entnehmen Sie den Datenschutzerklärungen der jeweils eingesetzten Tools, die wir unter diesem Text aufgeführt haben.
Die Konferenz-Tools werden genutzt, um mit angehenden oder bestehenden Vertragspartnern zu kommunizieren oder bestimmte Leistungen gegenüber unseren Kunden anzubieten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Des Weiteren dient der Einsatz der Tools der allgemeinen Vereinfachung und Beschleunigung der Kommunikation mit uns bzw. unserem Unternehmen (berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Soweit eine Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt der Einsatz der betreffenden Tools auf Grundlage dieser Einwilligung; die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.
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Auf die Speicherdauer Ihrer Daten, die von den Betreibern der Konferenz-Tools zu eigenen Zwecken gespeichert werden, haben wir keinen Einfluss. Für Einzelheiten dazu informieren Sie sich bitte direkt bei den Betreibern der Konferenz-Tools.
Wir setzen folgende Konferenz-Tools ein:
Wir nutzen Microsoft Teams. Anbieter ist die Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA. Details zur Datenverarbeitung entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Microsoft Teams: https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich bei uns zu bewerben (z. B. per E-Mail, postalisch oder via Online-Bewerberformular). Im Folgenden informieren wir Sie über Umfang, Zweck und Verwendung Ihrer im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhobenen personenbezogenen Daten. Wir versichern, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht und allen weiteren gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden.
Wenn Sie uns eine Bewerbung zukommen lassen, verarbeiten wir Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten (z. B. Kontakt- und Kommunikationsdaten, Bewerbungsunterlagen, Notizen im Rahmen von Bewerbungsgesprächen etc.), soweit dies zur Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist § 26 BDSG nach deutschem Recht (Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (allgemeine Vertragsanbahnung) und – sofern Sie eine Einwilligung erteilt haben – Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb unseres Unternehmens ausschließlich an Personen weitergegeben, die an der Bearbeitung Ihrer Bewerbung beteiligt sind.
Sofern die Bewerbung erfolgreich ist, werden die von Ihnen eingereichten Daten auf Grundlage von § 26 BDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zwecke der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses in unseren Datenverarbeitungssystemen gespeichert.
Sofern wir Ihnen kein Stellenangebot machen können, Sie ein Stellenangebot ablehnen oder Ihre Bewerbung zurückziehen, behalten wir uns das Recht vor, die von Ihnen übermittelten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) bis zu 6 Monate ab der Beendigung des Bewerbungsverfahrens (Ablehnung oder Zurückziehung der Bewerbung) bei uns aufzubewahren. Anschließend werden die Daten gelöscht und die physischen Bewerbungsunterlagen vernichtet. Die Aufbewahrung dient insbesondere Nachweiszwecken im Falle eines Rechtsstreits. Sofern ersichtlich ist, dass die Daten nach Ablauf der 6-Monatsfrist erforderlich sein werden (z. B. aufgrund eines drohenden oder anhängigen Rechtsstreits), findet eine Löschung erst statt, wenn der Zweck für die weitergehende Aufbewahrung entfällt.
Eine längere Aufbewahrung kann außerdem stattfinden, wenn Sie eine entsprechende Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erteilt haben oder wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Löschung entgegenstehen.
Wir unterhalten öffentlich zugängliche Profile in sozialen Netzwerken. Die im Einzelnen von uns genutzten sozialen Netzwerke finden Sie weiter unten.
Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter etc. können Ihr Nutzerverhalten in der Regel umfassend analysieren, wenn Sie deren Website oder eine Website mit integrierten Social-Media-Inhalten (z. B. Like-Buttons oder Werbebannern) besuchen. Durch den Besuch unserer Social-Media-Präsenzen werden zahlreiche datenschutzrelevante Verarbeitungsvorgänge ausgelöst. Im Einzelnen:
Wenn Sie in Ihrem Social-Media-Account eingeloggt sind und unsere Social-Media-Präsenz besuchen, kann der Betreiber des Social-Media-Portals diesen Besuch Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Ihre personenbezogenen Daten können unter Umständen aber auch dann erfasst werden, wenn Sie nicht eingeloggt sind oder keinen Account beim jeweiligen Social-Media-Portal besitzen. Diese Datenerfassung erfolgt in diesem Fall beispielsweise über Cookies, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden oder durch Erfassung Ihrer IP-Adresse.
Mit Hilfe der so erfassten Daten können die Betreiber der Social-Media-Portale Nutzerprofile erstellen, in denen Ihre Präferenzen und Interessen hinterlegt sind. Auf diese Weise kann Ihnen interessenbezogene Werbung in- und außerhalb der jeweiligen Social-Media-Präsenz angezeigt werden. Sofern Sie über einen Account beim jeweiligen sozialen Netzwerk verfügen, kann die interessenbezogene Werbung auf allen Geräten angezeigt werden, auf denen Sie eingeloggt sind oder eingeloggt waren.
Bitte beachten Sie außerdem, dass wir nicht alle Verarbeitungsprozesse auf den Social-Media-Portalen nachvollziehen können. Je nach Anbieter können daher ggf. weitere Verarbeitungsvorgänge von den Betreibern der Social-Media-Portale durchgeführt werden. Details hierzu entnehmen Sie den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Social-Media-Portale.
Unsere Social-Media-Auftritte sollen eine möglichst umfassende Präsenz im Internet gewährleisten. Hierbei handelt es sich um ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die von den sozialen Netzwerken initiierten Analyseprozesse beruhen ggf. auf abweichenden Rechtsgrundlagen, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke anzugeben sind (z. B. Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Wenn Sie einen unserer Social-Media-Auftritte (z. B. Facebook) besuchen, sind wir gemeinsam mit dem Betreiber der Social-Media-Plattform für die bei diesem Besuch ausgelösten Datenverarbeitungsvorgänge verantwortlich. Sie können Ihre Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Beschwerde) grundsätzlich sowohl ggü. uns als auch ggü. dem Betreiber des jeweiligen Social-Media-Portals (z. B. ggü. Facebook) geltend machen.
Bitte beachten Sie, dass wir trotz der gemeinsamen Verantwortlichkeit mit den Social-Media-Portal-Betreibern nicht vollumfänglich Einfluss auf die Datenverarbeitungsvorgänge der Social-Media-Portale haben. Unsere Möglichkeiten richten sich maßgeblich nach der Unternehmenspolitik des jeweiligen Anbieters.
Die unmittelbar von uns über die Social-Media-Präsenz erfassten Daten werden von unseren Systemen gelöscht, sobald Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Gespeicherte Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insb. Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Auf die Speicherdauer Ihrer Daten, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke zu eigenen Zwecken gespeichert werden, haben wir keinen Einfluss. Für Einzelheiten dazu informieren Sie sich bitte direkt bei den Betreibern der sozialen Netzwerke (z. B. in deren Datenschutzerklärung, siehe unten).
Wir verfügen über ein Profil bei XING. Anbieter ist die New Work SE, Dammtorstraße 30, 20354 Hamburg, Deutschland. Details zu deren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von XING: https://privacy.xing.com/de/datenschutzerklaerung.
Wir verfügen über ein Profil bei LinkedIn. Anbieter ist die LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Plaza, Wilton Place, Dublin 2, Irland. LinkedIn verwendet Werbecookies.
Wenn Sie LinkedIn-Werbe-Cookies deaktivieren möchten, nutzen Sie bitte folgenden Link: https://www.linkedin.com/psettings/guest-controls/retargeting-opt-out.
Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://www.linkedin.com/legal/l/dpa und https://www.linkedin.com/legal/l/eu-sccs.
Details zu deren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von LinkedIn: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy.