Hinweis: Dies ist die leicht lesbare Fassung der AGB von Yuuki Management Consulting.
Hinweis: Dies ist die rechtlich verbindliche Fassung der AGB von Yuuki Management Consulting.
1. Geltungsbereich
Was gilt für die Zusammenarbeit
Yuuki Management Consulting GmbH (kurz: „Yuuki“) bietet Ihnen verschiedene Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich IT und Kommunikation an.
Für alle Leistungen von Yuuki gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werk- und Dienstleistungen (AGB).
Wenn Sie eigene Geschäftsbedingungen haben, gelten diese nur, wenn Yuuki ihnen schriftlich zustimmt. Das gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB.
Auch mündliche Absprachen sind nur dann gültig, wenn Yuuki sie schriftlich bestätigt.
Die AGB von Yuuki gelten auch dann, wenn Yuuki für Sie arbeitet, obwohl Ihre Bedingungen anders sind – sofern Yuuki nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Yuuki Management Consulting GmbH (nachfolgend „Yuuki“) erbringt für ihre Kunden vielfältige Beratungs- und sonstige Leistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (nachfolgend „Leistungen“).
Für alle Werk- und Dienstleistungen von Yuuki gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werk- und Dienstleistungen (nachfolgend „AGB“).
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn Yuuki deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Gleiches gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB.
Mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von Yuuki schriftlich bestätigt wurden.
Die AGB von Yuuki gelten auch dann, wenn Yuuki Leistungen erbringt, obwohl ihr abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden bekannt sind – sofern Yuuki den Leistungen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen Yuuki und dem Kunden kommt nur durch eine schriftliche Vereinbarung zustande. Angebote von Yuuki sind, sofern nicht anders angegeben, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Angebotsdatum verbindlich.
3. Rangfolge
Wenn sich Regeln widersprechen, gelten zuerst individuelle Absprachen, dann die Leistungsbeschreibung, und zuletzt die AGB. Unklare oder fehlende Punkte werden durch die nächstniedrigere Regel ergänzt.
Die Regelungswerke gelten in folgender Reihenfolge:
- Individuelle vertragliche Vereinbarungen zwischen Yuuki und dem Kunden,
- die Leistungsbeschreibung von Yuuki,
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Yuuki.
Im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten haben die jeweils zuerst genannten Regelungen Vorrang vor den nachrangigen. Etwaige Regelungslücken werden durch die nachfolgenden Bestimmungen ergänzt.
4. Leistungsumfang
Yuuki setzt bei der Arbeit das Fachwissen ein, das ein spezialisiertes Unternehmen nach dem aktuellen Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses haben sollte.
Yuuki erbringt ihre Leistungen auf Basis des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verfügbaren Stands der Technik und des Fachwissens, das von einem entsprechend spezialisierten Unternehmen in diesem Bereich erwartet werden kann.
5. Leistungserbringung
Die Mitarbeiter von Yuuki arbeiten in der Regel 40 Stunden pro Woche.
Wenn die Arbeit ganz oder teilweise nicht bei Yuuki stattfindet, sorgen Sie bitte dafür, dass die Yuuki-Mitarbeiter vor Ort arbeiten können – also z. B. Zugang zu Ihren Räumen und zur nötigen Technik haben.
Falls das nicht möglich ist, Sie aber keine andere Lösung anbieten, müssen Sie trotzdem für die vollen 40 Stunden pro Woche und pro Mitarbeiter bezahlen – sofern Yuuki bereit und in der Lage ist, die Arbeit zu leisten.
Wenn Sie möchten, dass Mitarbeiter von Yuuki Überstunden machen, werden diese extra bezahlt – zusätzlich zum normalen Preis – und zwar nach folgendem Plan:
Tag | Uhrzeit | Aufschlag |
---|---|---|
Montag – Freitag | 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr | +50% |
Samstag | 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr | +50% |
Sonntag & Feiertage | 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr | +100% |
Yuuki arbeitet natürlich nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – insbesondere was Arbeitszeiten betrifft.
Die Mitarbeiter von Yuuki erbringen ihre Leistungen in der Regel mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.
Wird die Tätigkeit ganz oder teilweise außerhalb der Räumlichkeiten von Yuuki durchgeführt, sorgt der Kunde dafür, dass die Mitarbeiter von Yuuki uneingeschränkten Zugang zu den benötigten Arbeitsplätzen und technischen Einrichtungen erhalten, sodass die vereinbarten 40 Stunden pro Woche geleistet werden können.
Kann der Zugang nicht sichergestellt werden, ist der Kunde dennoch verpflichtet, die vollen 40 Wochenstunden pro Mitarbeiter zu vergüten – vorausgesetzt, Yuuki ist zur Leistungserbringung bereit und in der Lage.
Wünscht der Kunde Überstunden, so werden diese zusätzlich zum vereinbarten Tarif gemäß folgender Regelung vergütet:
Tag | Uhrzeit | Aufschlag |
---|---|---|
Montag – Freitag | 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr | 50% |
Samstag | 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr | 50% |
Sonn- und Feiertage | 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr | 100% |
Yuuki ist nur im Rahmen der gesetzlich zulässigen – insbesondere arbeitsrechtlichen – Vorschriften zur Leistungserbringung verpflichtet.
6. Leistungs- und Lieferzeiten
Wenn im Vertrag oder während der Zusammenarbeit bestimmte Termine genannt werden, an denen Yuuki Leistungen erbringt oder etwas liefert, sind diese Termine nur dann verbindlich, wenn das ausdrücklich so vereinbart wurde. Meistens sind es aber nur Zieltermine, also ungefähre Zeitpunkte.
Ändern sich die Voraussetzungen, auf denen die Termine basieren (zum Beispiel weil Sie Informationen oder Entscheidungen nicht rechtzeitig liefern), darf Yuuki neue, angepasste Termine vorschlagen.
Bevor Yuuki mit der Arbeit beginnt, müssen alle technischen Fragen geklärt sein.
Yuuki kann Leistungen nur fristgerecht erbringen, wenn Sie Ihre Aufgaben aus dem Vertrag rechtzeitig und richtig erfüllen. Solange das nicht passiert, kann Yuuki die Arbeit verweigern.
Wenn Sie sich verspäten, etwas nicht rechtzeitig annehmen oder bei der Zusammenarbeit wichtige Mitwirkungspflichten verletzen, kann Yuuki den dadurch entstandenen Schaden ersetzt verlangen – zum Beispiel zusätzliche Kosten. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben davon unberührt.
Soweit im Vertrag oder im Rahmen seiner Durchführung Termine für die Erbringung oder Übergabe von Leistungen durch Yuuki genannt werden, gelten diese – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – als unverbindliche Zieltermine.
Ändern sich die Grundlagen für die Terminberechnung, ist Yuuki berechtigt, eine angemessene Anpassung der Termine zu verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde seine vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt.
Der Beginn der von Yuuki genannten Leistungs- oder Lieferzeiten setzt voraus, dass alle erforderlichen technischen Fragen im Vorfeld geklärt sind.
Die Einhaltung von Leistungs- und Lieferverpflichtungen durch Yuuki setzt außerdem voraus, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Yuuki behält sich in diesem Zusammenhang das Recht vor, die Leistung im Falle eines nicht erfüllten Vertrags zu verweigern.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er andere Mitwirkungspflichten schuldhaft, ist Yuuki berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger zusätzlicher Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
7. Preise – Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Leistungen von Yuuki stehen in dem Vertrag, den Sie mit Yuuki abschließen.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im Preis enthalten. Sie wird extra auf der Rechnung ausgewiesen.
Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Spesen) müssen Sie zusätzlich bezahlen. Diese sind nicht im Preis enthalten.
Auch Gebühren von Behörden – egal ob regional, national oder international – sind nicht im Preis enthalten. Wenn solche Gebühren anfallen, stellt Yuuki sie Ihnen zusätzlich in Rechnung.
Einen Preisnachlass (Skonto) gibt es nur, wenn Sie das vorher mit Yuuki schriftlich vereinbart haben.
Wenn bei einem Projekt Ihre Entscheidung oder Mitarbeit nötig ist und Sie sich damit verspäten, darf Yuuki die Wartezeit trotzdem als Arbeitszeit berechnen – vorausgesetzt, Yuuki ist bereit und in der Lage, weiterzuarbeiten. Weitere Ansprüche behält sich Yuuki vor.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, bekommen Sie einmal im Monat eine Rechnung. Die Rechnung basiert auf den geleisteten Stunden.
Sie müssen die Rechnung sofort bezahlen – spätestens aber innerhalb von zwei (2) Wochen nach dem Rechnungsdatum. Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, geraten Sie automatisch in Verzug.
Bei verspäteter Zahlung darf Yuuki Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz berechnen.
Wenn durch den Zahlungsverzug weitere Kosten entstehen – zum Beispiel für einen Anwalt oder durch zusätzliche Zinsen – darf Yuuki diese Kosten ebenfalls von Ihnen verlangen.
Yuuki darf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die angebotenen Leistungen oder die Preise ändern. In diesem Fall informiert Yuuki Sie schriftlich oder per E-Mail über die Änderungen.
Sie haben dann einen Monat Zeit, der Änderung schriftlich zu widersprechen. Wenn Sie nicht widersprechen, gelten die neuen Bedingungen automatisch.
Die Vergütung für die Leistungen von Yuuki ergibt sich aus der individuellen vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den vereinbarten Preisen nicht enthalten und wird am Tag der Rechnungsstellung in der jeweils gültigen Höhe separat ausgewiesen.
Die angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Spesen), die vom Kunden zusätzlich zu übernehmen sind.
Nicht im Preis enthalten sind zudem etwaige Gebühren oder Abgaben von Behörden – unabhängig davon, ob sie regional, national oder international erhoben werden. Solche Gebühren werden separat berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.
Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Sofern Yuuki bei der Leistungserbringung auf Entscheidungen oder Mitwirkung des Kunden (oder seiner beauftragten Personen) angewiesen ist, und es hierbei zu Verzögerungen kommt, wird die daraus entstehende Wartezeit als Arbeitszeit berechnet – vorausgesetzt, Yuuki ist zur Leistung bereit und in der Lage. Weitere Ansprüche bleiben davon unberührt.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, stellt Yuuki monatlich auf Stundenbasis eine Rechnung auf Grundlage eines Leistungsnachweises. Diese Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig und innerhalb von zwei (2) Wochen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, gerät der Kunde automatisch in Verzug – ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Yuuki berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.
Weitere Ansprüche aufgrund des Zahlungsverzugs – etwa durch höhere Zinsbelastung oder angemessene Kosten der Rechtsverfolgung – bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Yuuki ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die angebotenen Leistungen und deren Entgelte anzupassen. In diesem Fall wird dem Kunden die Änderung schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt – einschließlich eines Hinweises auf das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die neuen Bedingungen als angenommen und das Vertragsverhältnis wird entsprechend fortgeführt.
8. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag gilt so lange, wie es im Vertrag mit Yuuki vereinbart wurde.
Wenn keine feste Laufzeit im Vertrag steht, können sowohl Sie als auch Yuuki den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Wenn Yuuki für Sie nach dem Werkvertragsrecht arbeitet und keine Laufzeit vereinbart wurde, gilt § 649 BGB.
Sie und Yuuki dürfen den Vertrag auch sofort und ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt.
Für Yuuki liegt ein wichtiger Grund zum Beispiel vor, wenn:
- Sie zwei Monate hintereinander nicht oder nur teilweise zahlen,
- Sie insgesamt länger als zwei Monate mit einem Betrag im Rückstand sind, der zwei Monatsrechnungen entspricht,
- Sie trotz schriftlicher Mahnung gegen wichtige Vertragspflichten verstoßen,
- ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde.
Wenn Yuuki aus einem wichtigen Grund kündigt, müssen alle offenen Rechnungen sofort bezahlt werden.
Der Vertrag wird für die im Vertrag festgelegte Laufzeit geschlossen. Wurde keine feste Laufzeit vereinbart, sondern ein Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann jede Vertragspartei diesen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen.
Erfolgt keine explizite Laufzeitvereinbarung und erbringt Yuuki Leistungen nach Werkvertragsrecht, gilt § 649 BGB.
Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch Yuuki liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung oder eines wesentlichen Teils davon für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug gerät,
- der Kunde innerhalb eines Zeitraums von mehr als zwei Monaten mit einem Gesamtbetrag in Rückstand ist, der zwei Monatsvergütungen entspricht,
- der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt,
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde.
Im Falle einer berechtigten Kündigung durch Yuuki werden alle offenen Forderungen sofort fällig.
9. Pflichten des Kunden und Übergabe bzw. Abnahme von Leistungen
- Zahlungspflicht
Sie verpflichten sich, die vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer pünktlich zu bezahlen. Wenn eine Lastschrift nicht funktioniert, müssen Sie die dadurch entstandenen Kosten übernehmen. - Gesetze und Rechte Dritter
Sie dürfen die Leistungen von Yuuki nur rechtmäßig nutzen. Bitte beachten Sie dabei auch die Rechte anderer, zum Beispiel Urheberrechte oder Markenrechte. - Mitwirkung und Informationen
Damit Yuuki gut arbeiten kann, stellen Sie rechtzeitig alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Bitte informieren Sie Yuuki über wichtige Änderungen in Ihrem Unternehmen. - Arbeitsplatz für Yuuki-Mitarbeitende
Wenn die Arbeit nicht bei Yuuki, sondern bei Ihnen stattfindet, sorgen Sie bitte für geeignete Arbeitsplätze und die nötige Ausrüstung. - Haftung bei Schäden
Wenn durch Ihr Verhalten oder durch gefährliche Situationen in Ihrem Unternehmen Schäden entstehen, haften Sie dafür. Das gilt auch für Schäden an Yuuki-Mitarbeitenden. - Folgen bei fehlender Mitwirkung
Wenn Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen, haften Sie für alle dadurch entstehenden Nachteile. Dazu gehören auch Anwalts- oder Gerichtskosten. - Software und Produkte
Wenn Sie von Yuuki Software oder Produkte erhalten, sind Sie für deren richtigen Einsatz und Pflege verantwortlich – es sei denn, Yuuki übernimmt das ausdrücklich. - Abnahme von Leistungen
Wenn Yuuki für Sie Software oder andere abnahmepflichtige Leistungen erstellt, müssen Sie diese Leistungen schnell prüfen und abnehmen – es sei denn, es gibt größere Mängel. - Leistungen ohne Abnahme
Schulungen, Beratungen oder Support-Leistungen müssen nicht abgenommen werden. - Dokumente prüfen
Yuuki übergibt Ihnen z. B. Konzepte oder Präsentationen zur Prüfung. Bitte melden Sie innerhalb von 10 Werktagen, ob etwas verbessert werden soll. Yuuki arbeitet berechtigte Änderungen innerhalb von mindestens 10 Werktagen ein. Danach gelten die Dokumente als in Ordnung. - Warenlieferung
Wenn Sie Produkte kaufen, müssen Sie diese sofort prüfen und eventuelle Mängel sofort melden.
- Vertragliche Pflichten
Die Pflichten des Kunden ergeben sich in erster Linie aus dem abgeschlossenen Vertrag. Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde:- die vereinbarten Entgelte zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer fristgerecht zu zahlen,
- bei Rücklastschriften die entstandenen Kosten zu erstatten,
- die Leistungen von Yuuki nicht missbräuchlich zu nutzen und geltende Gesetze sowie Rechte Dritter (z. B. Urheber- oder Markenrechte) zu beachten.
- Mitwirkungspflicht
Der Kunde stellt Yuuki alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und informiert über relevante organisatorische oder fachliche Änderungen. - Arbeitsort außerhalb von Yuuki
Werden die Leistungen nicht bei Yuuki, sondern beim Kunden erbracht, sorgt der Kunde für geeignete Arbeitsplätze, Ausrüstung und Zugangsmöglichkeiten. - Freistellung bei Schäden
Der Kunde stellt Yuuki von allen Ansprüchen Dritter frei, wenn Schäden durch sein Verhalten oder durch Gefahren in seinem Unternehmen entstehen. - Haftung für Pflichtverletzungen
Wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, haftet er für daraus entstehende Schäden und stellt Yuuki von allen Ansprüchen und Kosten (z. B. Anwaltskosten) frei. - Nutzung von Software und Produkten
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung, Wartung und Verwaltung der von Yuuki gelieferten Software oder Produkte verantwortlich, sofern Yuuki dies nicht ausdrücklich übernimmt. Für Produkte Dritter gelten deren Nutzungsbedingungen. - Abnahme von Leistungen
Erbringt Yuuki abnahmepflichtige Leistungen (z. B. Software), ist der Kunde zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Die Abnahme darf nicht verweigert werden, wenn nur geringe Mängel vorliegen. - Nicht abnahmepflichtige Leistungen
Schulungen, Beratungen, Unterstützungs- und Serviceleistungen müssen nicht abgenommen werden. - Dokumentenprüfung
Konzepte und ähnliche Dokumente übergibt Yuuki zur Prüfung. Der Kunde teilt innerhalb von 10 Werktagen mit, ob Änderungen erforderlich sind. Diese werden von Yuuki innerhalb von mindestens 10 weiteren Werktagen umgesetzt. Danach gelten die Dokumente als vertragsgemäß. - Kaufvertragliche Leistungen
Bei Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, diese sofort zu prüfen und Mängel unverzüglich zu melden.
10. Entwicklung von Individualsoftware
Wenn Yuuki eine Software extra für Sie entwickelt, behält Yuuki alle Rechte daran. Das gilt auch für alle Unterlagen, die Sie dazu bekommen, zum Beispiel Anleitungen oder Dokumentationen. Diese Rechte betreffen zum Beispiel das Urheberrecht oder andere Schutzrechte.
Yuuki gibt Ihnen die Software auch im Quellcode (Source Code). Sobald Sie die Software komplett bezahlt haben, dürfen Sie diese nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht exklusiv – das heißt, auch andere können es nutzen.
Wenn Yuuki Software von anderen Anbietern in Ihre Software einbaut, dann wird Yuuki vorher in Ihrem Namen und auf Ihre Kosten die nötigen Nutzungsrechte dafür kaufen. Yuuki informiert Sie darüber. Für diese fremde Software übernimmt Yuuki aber keine zusätzliche Verantwortung.
Wenn jemand behauptet, dass durch die Software oder Unterlagen von Yuuki seine Rechte verletzt wurden, dann schützt Yuuki Sie – aber nur, wenn:
- Sie Yuuki sofort und vollständig über den Anspruch und alle wichtigen Informationen informieren,
- und Yuuki alle Rechte zur Verteidigung übergeben.
Dann entscheidet Yuuki, ob und wie gegen den Anspruch vorgegangen wird. Dabei wird Yuuki Ihre Interessen angemessen berücksichtigen.
Wenn ein Gericht entscheidet, dass durch die Software tatsächlich Rechte verletzt wurden, kann Yuuki wählen:
- Die Software zurückzunehmen und Ihnen einen Teil des Geldes zurückzugeben (je nachdem, wie lange Sie sie schon genutzt haben),
- oder dafür zu sorgen, dass Sie die Software weiterhin ohne Probleme nutzen dürfen.
Das gilt auch, wenn Yuuki sich außergerichtlich mit der anderen Partei einigt.
Alle Rechte an der für Sie entwickelten Software und an den dazugehörigen Unterlagen (zum Beispiel Dokumentationen) bleiben bei Yuuki. Dazu gehören insbesondere Urheberrechte, Erfinderrechte und gewerbliche Schutzrechte.
Nach vollständiger Bezahlung erhalten Sie das Recht, die Software und die Dokumentation zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht exklusiv (also nicht nur für Sie), nicht übertragbar (Sie dürfen es nicht weitergeben) und umfasst auch den Quellcode (Source Code).
Falls für Ihre Software Komponenten von Drittanbietern integriert werden müssen, wird Yuuki die entsprechenden Nutzungsrechte dafür in Ihrem Namen und auf Ihre Kosten erwerben. Sie werden darüber informiert. Für weitergehende Rechte oder Pflichten bezüglich dieser Drittsoftware übernimmt Yuuki keine Verantwortung.
Wenn ein Dritter behauptet, dass die von Yuuki entwickelte Software oder das übergebene Material seine Rechte verletzt, wird Yuuki Sie schützen – vorausgesetzt, Sie informieren Yuuki sofort vollständig über solche Ansprüche und übergeben Yuuki alle nötigen Rechte zur Verteidigung. Yuuki entscheidet dann, wie mit dem Anspruch umgegangen wird, natürlich unter Rücksicht auf Ihre Interessen.
Falls ein Gericht rechtskräftig feststellt, dass ein von Yuuki geliefertes Produkt Rechte Dritter verletzt, kann Yuuki entweder:
- das Produkt zurücknehmen und Ihnen anteilig den Kaufpreis (abzüglich der Nutzung) erstatten, oder
- dafür sorgen, dass Sie das Produkt weiterhin wie vereinbart nutzen dürfen – zum Beispiel durch Anpassung oder Vereinbarungen mit dem Dritten.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle Dinge, die Sie von Yuuki im Rahmen des Vertrags bekommen (zum Beispiel Software, Unterlagen oder andere Leistungen), gehören so lange Yuuki, bis Sie alle Pflichten aus dem Vertrag erfüllt haben.
Das heißt: Erst wenn Sie zum Beispiel alle Rechnungen bezahlt haben, geht das Eigentum an Sie über.
Alle Produkte, Materialien oder sonstigen Leistungen, die Sie von Yuuki im Rahmen des Vertrags erhalten, bleiben Eigentum von Yuuki, bis Sie alle vertraglich vereinbarten Zahlungen vollständig geleistet haben.
Das bedeutet: Erst wenn Sie alle offenen Forderungen aus dem Vertrag beglichen haben, geht das Eigentum an diesen Leistungen auf Sie über.
12. Wartung der Software
Wenn Sie mit Yuuki einen eigenen Wartungsvertrag abschließen, übernimmt Yuuki die Pflege und Wartung der Software so, wie es im Vertrag steht.
Ohne einen solchen Vertrag ist Yuuki nicht verpflichtet, die Software zu warten – außer es gibt einen Gewährleistungsfall nach Artikel 13.
Wenn Sie bei der Übergabe der Software keinen Wartungsvertrag mit Yuuki abgeschlossen haben, muss Yuuki später keinen Wartungsvertrag mit Ihnen eingehen.
Wenn Sie mit Yuuki einen separaten Wartungsvertrag abschließen, übernimmt Yuuki die Wartung der Software entsprechend den Vereinbarungen in diesem Vertrag.
Ohne einen solchen Wartungsvertrag ist Yuuki – abgesehen von eventuell bestehenden Gewährleistungsansprüchen gemäß Artikel 13 – nicht verpflichtet, die von ihr entwickelte oder gelieferte Software zu warten.
Wenn bei der Übergabe der Software kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, ist Yuuki auch später nicht verpflichtet, Ihnen einen Wartungsvertrag anzubieten oder abzuschließen.
13. Gewährleistung
Yuuki verspricht Ihnen, dass die Leistungen grundsätzlich keine Fehler haben, die den normalen oder vereinbarten Zweck stark beeinträchtigen oder unmöglich machen.
Wenn Yuuki Software testet, kann nicht garantiert werden, dass wirklich alle Fehler gefunden werden.
Wenn Sie eine Beratung von Yuuki bekommen haben und wichtige Punkte dabei übersehen wurden, müssen Sie Yuuki eine angemessene Zeit geben, um die Ergebnisse zu verbessern.
Wenn Yuuki einen Termin nicht einhält, bedeutet das nicht automatisch, dass Yuuki schuld ist. Nur wenn Yuuki die Verspätung selbst verursacht hat, haftet sie dafür. Wenn Sie selbst für die Verspätung verantwortlich sind, übernimmt Yuuki keine Verantwortung.
Yuuki und Sie sind sich einig, dass keine Software komplett fehlerfrei sein kann. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Hauptfunktionen der Software nicht wie vereinbart funktionieren. Yuuki entwickelt die Software sorgfältig und versucht, Fehler zu vermeiden. Wenn trotzdem ein Fehler passiert, wird Yuuki diesen schnellstmöglich beheben – entweder direkt nach der Fertigstellung oder, wenn vereinbart, nach der Abnahme.
Wenn es Yuuki nicht gelingt, den Fehler in angemessener Zeit zu beheben, dürfen Sie entweder den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Wenn nur ein Teil der Software fehlerhaft ist und der Rest trotzdem sinnvoll nutzbar ist, gilt die Gewährleistung nur für den fehlerhaften Teil.
Die Gewährleistung gilt 12 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem die Software oder das Produkt an Sie übergeben wurde. Längere gesetzliche Fristen, zum Beispiel bei Haftung, bleiben bestehen.
Wenn Sie ohne vorherige Absprache mit Yuuki eine andere Firma beauftragen, Änderungen an der Software oder Leistung vorzunehmen, verlieren Sie alle Ansprüche auf Gewährleistung, Garantie oder Service.
Yuuki garantiert im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, dass ihre Leistungen keine Fehler enthalten, die den vereinbarten Zweck oder den üblichen Gebrauch erheblich beeinträchtigen oder unbrauchbar machen.
Beim Testen von Software kann Yuuki nicht garantieren, dass alle möglichen Fehler entdeckt werden.
Wenn Sie Beratungsleistungen erhalten und Yuuki dabei wichtige Punkte übersehen hat, die für die Leistungserbringung üblich und notwendig sind, müssen Sie Yuuki eine angemessene Frist geben, um nachzubessern.
Wenn Yuuki einen vereinbarten Termin nicht einhält, gerät sie nur dann in Verzug, wenn sie die Verspätung auch selbst verschuldet hat. Für Verzögerungen, die Sie verursacht haben, übernimmt Yuuki keine Haftung.
Bei der Softwareentwicklung sind sich beide Seiten einig, dass Software nie vollkommen fehlerfrei ist. Ein Fehler liegt vor, wenn die Hauptfunktionen nicht wie vereinbart funktionieren. Yuuki entwickelt die Software mit größter Sorgfalt und bemüht sich, Fehler zu vermeiden. Wenn dennoch ein Fehler auftritt, wird Yuuki ihn so schnell wie möglich beheben – entweder direkt nach Fertigstellung oder, falls ein Abnahmetest vereinbart wurde, direkt nach der Abnahme.
Wenn Yuuki den Fehler nicht in angemessener Zeit beheben kann, dürfen Sie entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Preises verlangen. Betrifft der Fehler nur einen Teil der Software und ist der Rest weiterhin sinnvoll nutzbar, gilt die Gewährleistung nur für den fehlerhaften Teil.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem die Gefahr (zum Beispiel durch Übergabe) auf Sie übergeht. Längere gesetzliche Fristen, zum Beispiel bei Garantie oder Haftung, bleiben davon unberührt.
Wenn Sie ohne vorherige Abstimmung mit Yuuki Dritte mit Änderungen oder Eingriffen an den gelieferten Produkten oder Leistungen beauftragen, erlöschen alle Ansprüche auf Gewährleistung, Garantie und Service sofort.
14. Haftung
Yuuki haftet unbegrenzt, wenn durch ihre Leistungen eine Person verletzt wird oder wenn Yuuki eine Garantie übernommen hat.
Für alle anderen Schäden haftet Yuuki nur, wenn der Schaden absichtlich oder grob fahrlässig von Yuuki, ihren Mitarbeitenden oder Beauftragten verursacht wurde.
Wenn Yuuki eine wichtige Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, haftet sie nur in dem Umfang, wie der Schaden vorhersehbar und typisch für diesen Vertrag ist.
Yuuki haftet nicht für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.
Wenn Yuuki Ihnen Software im Quellcode (source code) übergeben hat und Sie oder jemand anderes daran Änderungen vorgenommen haben, übernimmt Yuuki keine Haftung für Fehler, die dadurch entstehen.
Wenn Sie einen Wartungsvertrag mit Yuuki abgeschlossen haben, müssen Sie Yuuki sofort schriftlich informieren, wenn Änderungen an der Software vorgenommen wurden – auch wenn diese Änderungen von Dritten stammen.
Yuuki haftet nicht gegenüber Dritten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Yuuki haftet auch nicht für Leistungen, die andere Dienstleister erbringen, die Sie beauftragt haben.
Ihre Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatz von Kosten verjähren nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit der letzten Dienstleistung oder – falls vereinbart – mit der Abnahme.
Gesetzliche Haftungen, zum Beispiel aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen arglistig verschwiegener Mängel, gelten weiterhin uneingeschränkt.
Yuuki haftet unbegrenzt, wenn Personen verletzt werden oder eine ausdrückliche Garantie übernommen wurde.
Bei anderen Schäden haftet Yuuki nur dann, wenn diese durch Yuuki selbst, gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende oder beauftragte Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit haftet Yuuki nur dann, wenn wichtige Vertragspflichten verletzt wurden, sogenannte „Kardinalpflichten“. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Schaden begrenzt, der zum Zeitpunkt des Vertrags typischerweise vorhersehbar war.
Yuuki übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.
Wenn Yuuki Software entwickelt und im Quellcode an Sie übergibt, haftet Yuuki nicht für deren Funktionsfähigkeit, wenn Sie oder Dritte Änderungen daran vorgenommen haben. Für Fehler, die auf solche Änderungen zurückgehen, besteht keine Gewährleistung.
Wenn ein Wartungsvertrag besteht, müssen Sie Yuuki schriftlich und unverzüglich über jede Änderung an der Software informieren – auch wenn diese Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
Yuuki haftet nicht gegenüber Dritten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Vertrag vereinbart.
Yuuki haftet ebenfalls nicht für Leistungen, die von anderen Firmen oder Dienstleistern erbracht werden, die Sie selbst beauftragt haben.
Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen verjähren nach einem Jahr – gerechnet ab dem Tag der letzten Leistung oder, wenn eine Abnahme vereinbart war, ab dem Zeitpunkt der Abnahme.
Die gesetzlich vorgeschriebene Haftung, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei übernommener Beschaffenheitsgarantie, bleibt von diesen Regelungen unberührt.
15. Höhere Gewalt
Wenn es durch außergewöhnliche Ereignisse wie Streiks, behördliche Verbote oder andere unvorhersehbare Umstände zu Verzögerungen kommt, muss Yuuki dafür nicht haften. Auch dann nicht, wenn vorher feste Termine vereinbart wurden.
In solchen Fällen darf Yuuki die Arbeit oder Lieferung so lange unterbrechen, wie das Ereignis andauert. Danach hat Yuuki außerdem eine angemessene Zeit, um die Arbeit wieder aufzunehmen.
Wenn ein solcher Fall länger als 90 Tage dauert oder klar ist, dass die Arbeit nicht mehr möglich ist, dürfen sowohl Sie als auch Yuuki den Vertrag schriftlich beenden. Keiner von beiden kann in diesem Fall Schadensersatz verlangen.
Sie müssen aber alle Leistungen, die Yuuki bis zu diesem Zeitpunkt erbracht hat, anteilig bezahlen.
Wenn es durch höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände zu Verzögerungen kommt, haftet Yuuki dafür nicht. Dazu zählen zum Beispiel Streiks, behördliche Anordnungen oder andere Ereignisse, die die Arbeit erheblich erschweren oder unmöglich machen – auch dann, wenn verbindliche Termine vereinbart wurden.
In solchen Fällen darf Yuuki die Lieferung oder Leistung für die Dauer des Ereignisses aussetzen – zusätzlich zu einer angemessenen Zeit, um danach die Arbeit wieder aufnehmen zu können.
Wenn die Störung durch höhere Gewalt länger als 90 Tage andauert oder absehbar ist, dass eine weitere Ausführung des Vertrags unmöglich ist, dürfen beide Seiten den Vertrag schriftlich beenden. Keiner der beiden Vertragspartner kann daraus Schadensersatzforderungen ableiten.
Der Kunde ist jedoch verpflichtet, die bis dahin von Yuuki erbrachten Leistungen anteilig zu bezahlen.
16. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Sie dürfen nur dann Forderungen mit offenen Beträgen von Yuuki verrechnen, wenn Ihre Forderungen eindeutig bestehen – also entweder von Yuuki anerkannt oder von einem Gericht entschieden wurden.
Sie dürfen eine Zahlung nur dann zurückhalten, wenn Ihr Anspruch direkt mit dem gleichen Vertrag zu tun hat, aus dem auch die Forderung von Yuuki stammt.
Sie dürfen Forderungen gegenüber Yuuki nur dann verrechnen (aufrechnen), wenn Ihre Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.
Ein Zurückbehaltungsrecht – also das Zurückhalten einer Zahlung – dürfen Sie nur geltend machen, wenn Ihr Anspruch aus demselben Vertrag stammt wie die Forderung von Yuuki.
17. Abwerbung von Mitarbeitenden
Sie und wir verpflichten uns gegenseitig, während der Zusammenarbeit und bis ein Jahr nach deren Ende keine Mitarbeitenden der jeweils anderen Partei abzuwerben oder einzustellen.
Das bedeutet: Sie dürfen niemanden, der bei uns arbeitet oder für uns tätig ist, aktiv ansprechen oder beschäftigen. Auch wir tun das nicht bei Ihren Mitarbeitenden.
Ebenso dürfen Sie diesen Personen keinen Arbeitsvertrag oder eine andere Zusammenarbeit anbieten. Umgekehrt machen wir das auch nicht.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach deren Ende, keine Mitarbeitenden der jeweils anderen Partei abzuwerben oder einzustellen.
Das gilt sowohl für festangestellte Mitarbeitende als auch für freie Mitarbeitende oder andere Personen, die für die jeweils andere Partei tätig sind oder waren.
Ebenso ist es untersagt, diesen Personen Arbeitsverträge anzubieten oder sie in anderer Weise zu einer Zusammenarbeit zu bewegen.
18. Geheimhaltungspflicht
Sie und wir verpflichten uns, keine vertraulichen Informationen weiterzugeben. Dazu gehören zum Beispiel Geschäftsgeheimnisse, besondere Kenntnisse oder internes Wissen, das wir während unserer Zusammenarbeit erfahren.
Diese Informationen dürfen nur dann an andere weitergegeben werden, wenn die andere Seite vorher schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen schon öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden öffentlich werden.
Auch nach Ende unserer Zusammenarbeit müssen wir diese Informationen noch drei Jahre lang vertraulich behandeln.
Sie und wir sorgen außerdem dafür, dass auch alle Personen, die für uns arbeiten, sich an diese Regeln halten.
Wenn Sie uns Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, geben wir Ihnen diese nach dem Projekt zurück oder vernichten sie – wenn Sie das wünschen. Ausgenommen sind Unterlagen, die wir zur Dokumentation oder zum Schutz unserer Rechte aufbewahren müssen. Diese bewahren wir sicher und vertraulich auf.
Sie erlauben uns, Ihren Namen in einer angemessenen Weise für unsere Werbung oder als Referenz zu verwenden.
Sie und wir verpflichten uns, alle vertraulichen Informationen, die wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit erhalten – also zum Beispiel Know-how, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse – nicht an Dritte weiterzugeben oder für andere Zwecke zu nutzen.
Wir dürfen diese Informationen nur dann weitergeben, wenn die jeweils andere Partei vorher ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat, oder wenn die Informationen bereits öffentlich bekannt sind oder ohne unser Verschulden öffentlich werden.
Diese Verpflichtung gilt auch nach dem Ende unserer Zusammenarbeit und zwar für einen Zeitraum von drei Jahren.
Alle Personen, die für uns oder Sie tätig sind, müssen sich ebenfalls an diese Vertraulichkeit halten.
Wenn Sie uns Unterlagen oder andere Materialien zur Verfügung gestellt haben, geben wir Ihnen diese nach Abschluss des Projekts zurück oder vernichten sie, wenn Sie das wünschen. Davon ausgenommen sind Unterlagen, die wir zur Dokumentation oder zur rechtlichen Absicherung benötigen – diese dürfen wir weiterhin vertraulich aufbewahren.
Sie erlauben uns außerdem, Ihren Namen in angemessener Form für unsere Referenzen oder Werbezwecke zu verwenden.
19. Datenschutz – Einsichtnahme
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir Ihre Kontaktdaten (zum Beispiel Ihre Adresse) elektronisch speichern und verarbeiten. Das tun wir, um unsere vertraglichen Leistungen für Sie richtig erbringen zu können. Diese Information geben wir Ihnen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Teledienstdatenschutzgesetz.
Yuuki darf Ihre persönlichen Daten speichern, verarbeiten und nutzen, wenn das nötig ist, um den Vertrag mit Ihnen vorzubereiten oder durchzuführen. Diese Daten nennt man "Bestandsdaten".
Sie erlauben Yuuki außerdem, Ihre Bestandsdaten zu nutzen, um Sie zu beraten, Ihnen eigene Angebote zu zeigen und um eigene Marktforschung zu betreiben.
Wir informieren Sie hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienstdatenschutzgesetz, dass wir Ihre Kontaktdaten in elektronischer Form speichern und verarbeiten. Dies geschieht nur, soweit es für die Durchführung unserer vertraglichen Leistungen erforderlich ist.
Yuuki darf Ihre personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten) speichern, verarbeiten und nutzen, wenn dies notwendig ist, um das Vertragsverhältnis zu beginnen, zu gestalten oder zu ändern. Diese Daten nennt man "Bestandsdaten".
Sie stimmen zu, dass wir Ihre Bestandsdaten auch dafür nutzen dürfen, um Sie zu beraten, eigene Angebote zu bewerben und interne Marktforschung durchzuführen – natürlich nur für eigene Zwecke von Yuuki.
20. Sonstige Bestimmungen
Sie dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur dann an jemand anderen weitergeben, wenn Yuuki vorher schriftlich zustimmt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen Ihnen und Yuuki bestehen, müssen schriftlich festgehalten werden.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich gemacht werden. Ein Fax reicht aus, aber eine einfache E-Mail ohne digitale Unterschrift reicht nicht.
Falls eine Regel in diesem Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig ist oder etwas fehlt, bleibt der Rest des Vertrags weiterhin gültig. In diesem Fall verpflichten sich beide Seiten, gemeinsam eine neue, passende Regel zu finden.
Wenn Sie ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, oder wenn Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, ist für alle Streitigkeiten das Gericht am Hauptsitz von Yuuki zuständig.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das sogenannte UN-Kaufrecht gilt nicht.
Der Ort, an dem Leistungen erbracht werden und Zahlungen zu leisten sind, ist der Hauptsitz von Yuuki.
Sie dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Yuuki an andere weitergeben.
Alle Vereinbarungen zwischen Ihnen und Yuuki müssen schriftlich festgehalten werden.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Falls keine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform gilt und nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, reicht auch ein Fax. Eine E-Mail ohne digitale Signatur genügt jedoch nicht.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder dieser AGB ungültig sein oder werden, oder sollte etwas fehlen, bleibt der Rest des Vertrags gültig. In diesem Fall verpflichten sich beide Parteien, eine neue Regelung zu vereinbaren, die dem ursprünglichen Sinn möglichst nahekommt.
Wenn Sie Kaufmann sind, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, dann ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Yuuki. Das gilt auch, wenn Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist der Hauptsitz von Yuuki.
AGBs Stand 2025.04a