Hinweis: Dies ist die leicht lesbare Fassung der AGB von Yuuki Management Consulting.

1. Geltungsbereich

Was gilt für die Zusammenarbeit

Yuuki Management Consulting GmbH (kurz: „Yuuki“) bietet Ihnen verschiedene Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich IT und Kommunikation an.

Für alle Leistungen von Yuuki gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werk- und Dienstleistungen (AGB).

Wenn Sie eigene Geschäftsbedingungen haben, gelten diese nur, wenn Yuuki ihnen schriftlich zustimmt. Das gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB.

Auch mündliche Absprachen sind nur dann gültig, wenn Yuuki sie schriftlich bestätigt.

Die AGB von Yuuki gelten auch dann, wenn Yuuki für Sie arbeitet, obwohl Ihre Bedingungen anders sind – sofern Yuuki nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsabschluss

 Ein Vertrag mit Yuuki kommt nur zustande, wenn ein schriftliches Angebot vorliegt und es innerhalb von 14 Tagen angenommen wird.

3. Rangfolge

Wenn sich Regeln widersprechen, gelten zuerst individuelle Absprachen, dann die Leistungsbeschreibung, und zuletzt die AGB. Unklare oder fehlende Punkte werden durch die nächstniedrigere Regel ergänzt.

4. Leistungsumfang

Yuuki setzt bei der Arbeit das Fachwissen ein, das ein spezialisiertes Unternehmen nach dem aktuellen Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses haben sollte.

5. Leistungserbringung

Die Mitarbeiter von Yuuki arbeiten in der Regel 40 Stunden pro Woche.

Wenn die Arbeit ganz oder teilweise nicht bei Yuuki stattfindet, sorgen Sie bitte dafür, dass die Yuuki-Mitarbeiter vor Ort arbeiten können – also z. B. Zugang zu Ihren Räumen und zur nötigen Technik haben.

Falls das nicht möglich ist, Sie aber keine andere Lösung anbieten, müssen Sie trotzdem für die vollen 40 Stunden pro Woche und pro Mitarbeiter bezahlen – sofern Yuuki bereit und in der Lage ist, die Arbeit zu leisten.

Wenn Sie möchten, dass Mitarbeiter von Yuuki Überstunden machen, werden diese extra bezahlt – zusätzlich zum normalen Preis – und zwar nach folgendem Plan:

Tag Uhrzeit Aufschlag
Montag – Freitag 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr +50%
Samstag 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr +50%
Sonntag & Feiertage 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr +100%

Yuuki arbeitet natürlich nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – insbesondere was Arbeitszeiten betrifft.

6. Leistungs- und Lieferzeiten

 

Wenn im Vertrag oder während der Zusammenarbeit bestimmte Termine genannt werden, an denen Yuuki Leistungen erbringt oder etwas liefert, sind diese Termine nur dann verbindlich, wenn das ausdrücklich so vereinbart wurde. Meistens sind es aber nur Zieltermine, also ungefähre Zeitpunkte.

Ändern sich die Voraussetzungen, auf denen die Termine basieren (zum Beispiel weil Sie Informationen oder Entscheidungen nicht rechtzeitig liefern), darf Yuuki neue, angepasste Termine vorschlagen.

Bevor Yuuki mit der Arbeit beginnt, müssen alle technischen Fragen geklärt sein.

Yuuki kann Leistungen nur fristgerecht erbringen, wenn Sie Ihre Aufgaben aus dem Vertrag rechtzeitig und richtig erfüllen. Solange das nicht passiert, kann Yuuki die Arbeit verweigern.

Wenn Sie sich verspäten, etwas nicht rechtzeitig annehmen oder bei der Zusammenarbeit wichtige Mitwirkungspflichten verletzen, kann Yuuki den dadurch entstandenen Schaden ersetzt verlangen – zum Beispiel zusätzliche Kosten. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben davon unberührt.

7. Preise – Zahlungsbedingungen

Die Preise für die Leistungen von Yuuki stehen in dem Vertrag, den Sie mit Yuuki abschließen.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im Preis enthalten. Sie wird extra auf der Rechnung ausgewiesen.

Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Spesen) müssen Sie zusätzlich bezahlen. Diese sind nicht im Preis enthalten.

Auch Gebühren von Behörden – egal ob regional, national oder international – sind nicht im Preis enthalten. Wenn solche Gebühren anfallen, stellt Yuuki sie Ihnen zusätzlich in Rechnung.

Einen Preisnachlass (Skonto) gibt es nur, wenn Sie das vorher mit Yuuki schriftlich vereinbart haben.

Wenn bei einem Projekt Ihre Entscheidung oder Mitarbeit nötig ist und Sie sich damit verspäten, darf Yuuki die Wartezeit trotzdem als Arbeitszeit berechnen – vorausgesetzt, Yuuki ist bereit und in der Lage, weiterzuarbeiten. Weitere Ansprüche behält sich Yuuki vor.

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, bekommen Sie einmal im Monat eine Rechnung. Die Rechnung basiert auf den geleisteten Stunden.

Sie müssen die Rechnung sofort bezahlen – spätestens aber innerhalb von zwei (2) Wochen nach dem Rechnungsdatum. Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, geraten Sie automatisch in Verzug.

Bei verspäteter Zahlung darf Yuuki Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz berechnen.

Wenn durch den Zahlungsverzug weitere Kosten entstehen – zum Beispiel für einen Anwalt oder durch zusätzliche Zinsen – darf Yuuki diese Kosten ebenfalls von Ihnen verlangen.

Yuuki darf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die angebotenen Leistungen oder die Preise ändern. In diesem Fall informiert Yuuki Sie schriftlich oder per E-Mail über die Änderungen.

Sie haben dann einen Monat Zeit, der Änderung schriftlich zu widersprechen. Wenn Sie nicht widersprechen, gelten die neuen Bedingungen automatisch.

8. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag gilt so lange, wie es im Vertrag mit Yuuki vereinbart wurde.

Wenn keine feste Laufzeit im Vertrag steht, können sowohl Sie als auch Yuuki den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Wenn Yuuki für Sie nach dem Werkvertragsrecht arbeitet und keine Laufzeit vereinbart wurde, gilt § 649 BGB.

Sie und Yuuki dürfen den Vertrag auch sofort und ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt.

Für Yuuki liegt ein wichtiger Grund zum Beispiel vor, wenn:

  • Sie zwei Monate hintereinander nicht oder nur teilweise zahlen,
  • Sie insgesamt länger als zwei Monate mit einem Betrag im Rückstand sind, der zwei Monatsrechnungen entspricht,
  • Sie trotz schriftlicher Mahnung gegen wichtige Vertragspflichten verstoßen,
  • ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde.

Wenn Yuuki aus einem wichtigen Grund kündigt, müssen alle offenen Rechnungen sofort bezahlt werden.

9. Pflichten des Kunden und Übergabe bzw. Abnahme von Leistungen

 
  1. Zahlungspflicht
    Sie verpflichten sich, die vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer pünktlich zu bezahlen. Wenn eine Lastschrift nicht funktioniert, müssen Sie die dadurch entstandenen Kosten übernehmen.
  2. Gesetze und Rechte Dritter
    Sie dürfen die Leistungen von Yuuki nur rechtmäßig nutzen. Bitte beachten Sie dabei auch die Rechte anderer, zum Beispiel Urheberrechte oder Markenrechte.
  3. Mitwirkung und Informationen
    Damit Yuuki gut arbeiten kann, stellen Sie rechtzeitig alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Bitte informieren Sie Yuuki über wichtige Änderungen in Ihrem Unternehmen.
  4. Arbeitsplatz für Yuuki-Mitarbeitende
    Wenn die Arbeit nicht bei Yuuki, sondern bei Ihnen stattfindet, sorgen Sie bitte für geeignete Arbeitsplätze und die nötige Ausrüstung.
  5. Haftung bei Schäden
    Wenn durch Ihr Verhalten oder durch gefährliche Situationen in Ihrem Unternehmen Schäden entstehen, haften Sie dafür. Das gilt auch für Schäden an Yuuki-Mitarbeitenden.
  6. Folgen bei fehlender Mitwirkung
    Wenn Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen, haften Sie für alle dadurch entstehenden Nachteile. Dazu gehören auch Anwalts- oder Gerichtskosten.
  7. Software und Produkte
    Wenn Sie von Yuuki Software oder Produkte erhalten, sind Sie für deren richtigen Einsatz und Pflege verantwortlich – es sei denn, Yuuki übernimmt das ausdrücklich.
  8. Abnahme von Leistungen
    Wenn Yuuki für Sie Software oder andere abnahmepflichtige Leistungen erstellt, müssen Sie diese Leistungen schnell prüfen und abnehmen – es sei denn, es gibt größere Mängel.
  9. Leistungen ohne Abnahme
    Schulungen, Beratungen oder Support-Leistungen müssen nicht abgenommen werden.
  10. Dokumente prüfen
    Yuuki übergibt Ihnen z. B. Konzepte oder Präsentationen zur Prüfung. Bitte melden Sie innerhalb von 10 Werktagen, ob etwas verbessert werden soll. Yuuki arbeitet berechtigte Änderungen innerhalb von mindestens 10 Werktagen ein. Danach gelten die Dokumente als in Ordnung.
  11. Warenlieferung
    Wenn Sie Produkte kaufen, müssen Sie diese sofort prüfen und eventuelle Mängel sofort melden.

10. Entwicklung von Individualsoftware

 

Wenn Yuuki eine Software extra für Sie entwickelt, behält Yuuki alle Rechte daran. Das gilt auch für alle Unterlagen, die Sie dazu bekommen, zum Beispiel Anleitungen oder Dokumentationen. Diese Rechte betreffen zum Beispiel das Urheberrecht oder andere Schutzrechte.

Yuuki gibt Ihnen die Software auch im Quellcode (Source Code). Sobald Sie die Software komplett bezahlt haben, dürfen Sie diese nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht exklusiv – das heißt, auch andere können es nutzen.

Wenn Yuuki Software von anderen Anbietern in Ihre Software einbaut, dann wird Yuuki vorher in Ihrem Namen und auf Ihre Kosten die nötigen Nutzungsrechte dafür kaufen. Yuuki informiert Sie darüber. Für diese fremde Software übernimmt Yuuki aber keine zusätzliche Verantwortung.

Wenn jemand behauptet, dass durch die Software oder Unterlagen von Yuuki seine Rechte verletzt wurden, dann schützt Yuuki Sie – aber nur, wenn:

  • Sie Yuuki sofort und vollständig über den Anspruch und alle wichtigen Informationen informieren,
  • und Yuuki alle Rechte zur Verteidigung übergeben.

Dann entscheidet Yuuki, ob und wie gegen den Anspruch vorgegangen wird. Dabei wird Yuuki Ihre Interessen angemessen berücksichtigen.

Wenn ein Gericht entscheidet, dass durch die Software tatsächlich Rechte verletzt wurden, kann Yuuki wählen:

  • Die Software zurückzunehmen und Ihnen einen Teil des Geldes zurückzugeben (je nachdem, wie lange Sie sie schon genutzt haben),
  • oder dafür zu sorgen, dass Sie die Software weiterhin ohne Probleme nutzen dürfen.

Das gilt auch, wenn Yuuki sich außergerichtlich mit der anderen Partei einigt.

11. Eigentumsvorbehalt

 

Alle Dinge, die Sie von Yuuki im Rahmen des Vertrags bekommen (zum Beispiel Software, Unterlagen oder andere Leistungen), gehören so lange Yuuki, bis Sie alle Pflichten aus dem Vertrag erfüllt haben.

Das heißt: Erst wenn Sie zum Beispiel alle Rechnungen bezahlt haben, geht das Eigentum an Sie über.

12. Wartung der Software

 

Wenn Sie mit Yuuki einen eigenen Wartungsvertrag abschließen, übernimmt Yuuki die Pflege und Wartung der Software so, wie es im Vertrag steht.

Ohne einen solchen Vertrag ist Yuuki nicht verpflichtet, die Software zu warten – außer es gibt einen Gewährleistungsfall nach Artikel 13.

Wenn Sie bei der Übergabe der Software keinen Wartungsvertrag mit Yuuki abgeschlossen haben, muss Yuuki später keinen Wartungsvertrag mit Ihnen eingehen.

13. Gewährleistung

 

Yuuki verspricht Ihnen, dass die Leistungen grundsätzlich keine Fehler haben, die den normalen oder vereinbarten Zweck stark beeinträchtigen oder unmöglich machen.

Wenn Yuuki Software testet, kann nicht garantiert werden, dass wirklich alle Fehler gefunden werden.

Wenn Sie eine Beratung von Yuuki bekommen haben und wichtige Punkte dabei übersehen wurden, müssen Sie Yuuki eine angemessene Zeit geben, um die Ergebnisse zu verbessern.

Wenn Yuuki einen Termin nicht einhält, bedeutet das nicht automatisch, dass Yuuki schuld ist. Nur wenn Yuuki die Verspätung selbst verursacht hat, haftet sie dafür. Wenn Sie selbst für die Verspätung verantwortlich sind, übernimmt Yuuki keine Verantwortung.

Yuuki und Sie sind sich einig, dass keine Software komplett fehlerfrei sein kann. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Hauptfunktionen der Software nicht wie vereinbart funktionieren. Yuuki entwickelt die Software sorgfältig und versucht, Fehler zu vermeiden. Wenn trotzdem ein Fehler passiert, wird Yuuki diesen schnellstmöglich beheben – entweder direkt nach der Fertigstellung oder, wenn vereinbart, nach der Abnahme.

Wenn es Yuuki nicht gelingt, den Fehler in angemessener Zeit zu beheben, dürfen Sie entweder den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Wenn nur ein Teil der Software fehlerhaft ist und der Rest trotzdem sinnvoll nutzbar ist, gilt die Gewährleistung nur für den fehlerhaften Teil.

Die Gewährleistung gilt 12 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem die Software oder das Produkt an Sie übergeben wurde. Längere gesetzliche Fristen, zum Beispiel bei Haftung, bleiben bestehen.

Wenn Sie ohne vorherige Absprache mit Yuuki eine andere Firma beauftragen, Änderungen an der Software oder Leistung vorzunehmen, verlieren Sie alle Ansprüche auf Gewährleistung, Garantie oder Service.

14. Haftung

 

Yuuki haftet unbegrenzt, wenn durch ihre Leistungen eine Person verletzt wird oder wenn Yuuki eine Garantie übernommen hat.

Für alle anderen Schäden haftet Yuuki nur, wenn der Schaden absichtlich oder grob fahrlässig von Yuuki, ihren Mitarbeitenden oder Beauftragten verursacht wurde.

Wenn Yuuki eine wichtige Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, haftet sie nur in dem Umfang, wie der Schaden vorhersehbar und typisch für diesen Vertrag ist.

Yuuki haftet nicht für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.

Wenn Yuuki Ihnen Software im Quellcode (source code) übergeben hat und Sie oder jemand anderes daran Änderungen vorgenommen haben, übernimmt Yuuki keine Haftung für Fehler, die dadurch entstehen.

Wenn Sie einen Wartungsvertrag mit Yuuki abgeschlossen haben, müssen Sie Yuuki sofort schriftlich informieren, wenn Änderungen an der Software vorgenommen wurden – auch wenn diese Änderungen von Dritten stammen.

Yuuki haftet nicht gegenüber Dritten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Yuuki haftet auch nicht für Leistungen, die andere Dienstleister erbringen, die Sie beauftragt haben.

Ihre Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatz von Kosten verjähren nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit der letzten Dienstleistung oder – falls vereinbart – mit der Abnahme.

Gesetzliche Haftungen, zum Beispiel aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen arglistig verschwiegener Mängel, gelten weiterhin uneingeschränkt.

15. Höhere Gewalt

 

Wenn es durch außergewöhnliche Ereignisse wie Streiks, behördliche Verbote oder andere unvorhersehbare Umstände zu Verzögerungen kommt, muss Yuuki dafür nicht haften. Auch dann nicht, wenn vorher feste Termine vereinbart wurden.

In solchen Fällen darf Yuuki die Arbeit oder Lieferung so lange unterbrechen, wie das Ereignis andauert. Danach hat Yuuki außerdem eine angemessene Zeit, um die Arbeit wieder aufzunehmen.

Wenn ein solcher Fall länger als 90 Tage dauert oder klar ist, dass die Arbeit nicht mehr möglich ist, dürfen sowohl Sie als auch Yuuki den Vertrag schriftlich beenden. Keiner von beiden kann in diesem Fall Schadensersatz verlangen.

Sie müssen aber alle Leistungen, die Yuuki bis zu diesem Zeitpunkt erbracht hat, anteilig bezahlen.

16. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

 

Sie dürfen nur dann Forderungen mit offenen Beträgen von Yuuki verrechnen, wenn Ihre Forderungen eindeutig bestehen – also entweder von Yuuki anerkannt oder von einem Gericht entschieden wurden.

Sie dürfen eine Zahlung nur dann zurückhalten, wenn Ihr Anspruch direkt mit dem gleichen Vertrag zu tun hat, aus dem auch die Forderung von Yuuki stammt.

17. Abwerbung von Mitarbeitenden

 

Sie und wir verpflichten uns gegenseitig, während der Zusammenarbeit und bis ein Jahr nach deren Ende keine Mitarbeitenden der jeweils anderen Partei abzuwerben oder einzustellen.

Das bedeutet: Sie dürfen niemanden, der bei uns arbeitet oder für uns tätig ist, aktiv ansprechen oder beschäftigen. Auch wir tun das nicht bei Ihren Mitarbeitenden.

Ebenso dürfen Sie diesen Personen keinen Arbeitsvertrag oder eine andere Zusammenarbeit anbieten. Umgekehrt machen wir das auch nicht.

18. Geheimhaltungspflicht

 

Sie und wir verpflichten uns, keine vertraulichen Informationen weiterzugeben. Dazu gehören zum Beispiel Geschäftsgeheimnisse, besondere Kenntnisse oder internes Wissen, das wir während unserer Zusammenarbeit erfahren.

Diese Informationen dürfen nur dann an andere weitergegeben werden, wenn die andere Seite vorher schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen schon öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden öffentlich werden.

Auch nach Ende unserer Zusammenarbeit müssen wir diese Informationen noch drei Jahre lang vertraulich behandeln.

Sie und wir sorgen außerdem dafür, dass auch alle Personen, die für uns arbeiten, sich an diese Regeln halten.

Wenn Sie uns Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, geben wir Ihnen diese nach dem Projekt zurück oder vernichten sie – wenn Sie das wünschen. Ausgenommen sind Unterlagen, die wir zur Dokumentation oder zum Schutz unserer Rechte aufbewahren müssen. Diese bewahren wir sicher und vertraulich auf.

Sie erlauben uns, Ihren Namen in einer angemessenen Weise für unsere Werbung oder als Referenz zu verwenden.

19. Datenschutz – Einsichtnahme

 

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir Ihre Kontaktdaten (zum Beispiel Ihre Adresse) elektronisch speichern und verarbeiten. Das tun wir, um unsere vertraglichen Leistungen für Sie richtig erbringen zu können. Diese Information geben wir Ihnen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Teledienstdatenschutzgesetz.

Yuuki darf Ihre persönlichen Daten speichern, verarbeiten und nutzen, wenn das nötig ist, um den Vertrag mit Ihnen vorzubereiten oder durchzuführen. Diese Daten nennt man "Bestandsdaten".

Sie erlauben Yuuki außerdem, Ihre Bestandsdaten zu nutzen, um Sie zu beraten, Ihnen eigene Angebote zu zeigen und um eigene Marktforschung zu betreiben.

20. Sonstige Bestimmungen

 

Sie dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur dann an jemand anderen weitergeben, wenn Yuuki vorher schriftlich zustimmt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen Ihnen und Yuuki bestehen, müssen schriftlich festgehalten werden.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich gemacht werden. Ein Fax reicht aus, aber eine einfache E-Mail ohne digitale Unterschrift reicht nicht.

Falls eine Regel in diesem Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig ist oder etwas fehlt, bleibt der Rest des Vertrags weiterhin gültig. In diesem Fall verpflichten sich beide Seiten, gemeinsam eine neue, passende Regel zu finden.

Wenn Sie ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, oder wenn Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, ist für alle Streitigkeiten das Gericht am Hauptsitz von Yuuki zuständig.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das sogenannte UN-Kaufrecht gilt nicht.

Der Ort, an dem Leistungen erbracht werden und Zahlungen zu leisten sind, ist der Hauptsitz von Yuuki.

 

 

AGBs Stand 2025.04a